Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mit der Änderung des Führerscheingesetzes wird vom Hohen Haus und von der Regierung ein richtiger und ein wichtiger Schritt in puncto Verkehrssicherheit gesetzt.
Ich bin auf Grund dessen, was ich gehört habe, nur etwas verwundert über die Einstellung der Oppositionsparteien. Es wird da gesprochen von einer besseren Überwachung, von einem schlechten Kompromiss, von einem windelweichen Schritt, davon, dass der Schritt zu wenig ist. Der Entschließungsantrag gipfelt sogar in dem Ausdruck „Schmalspurversion“.
Ich möchte dazu nur sagen: Besser, wir haben eine Schmalspurversion (Ruf bei den Freiheitlichen: Haben wir ja nicht!), als wir hinterlassen überhaupt keine Fährte – so, wie es die Opposition haben möchte. Daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien: Stimmen Sie dieser Gesetzesänderung doch zu!, denn man sollte einem Etappenziel zustimmen und kann dann später mit Erfahrung vielleicht noch Verbesserungen beschließen. Ein Vormerksystem mit 13 risikobehafteten Delikten dient der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen und ist eine vorbeugende Maßnahme zur Senkung der Zahl von Unfällen, Verletzten und Toten im Straßenverkehr.
Wie schon des Öfteren erwähnt: Wird eines der 13 Delikte begangen, erfolgt eine Vormerkung. Bei der zweiten Vormerkung werden die besonderen Maßnahmen gesetzt, und ich glaube, dass diese fünf Maßnahmen eine sehr richtige und wichtige Vorgabe dieses Gesetzes sind. Ich glaube, es ist notwendig, dass man erkennt, dass diese Maßnahmen präventiv wirken. Risikolenker werden eruiert, und eine Bewusstseinsbildung und pädagogische Maßnahmen sollen zum veränderten Verhalten im Straßenverkehr führen. Dies dient der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer, aber auch dem Eigenschutz.
Ebenfalls sehr begrüßenswert ist die Neuregelung im Zusammenhang mit dem Mopedführerschein, die sicherlich zu einer Verbesserung der Situation führen wird. Ich glaube, es ist gut, dass wir von der Verordnung des Landeshauptmannes, von der Bestätigung der Schule und der Arbeitgeber wegkommen, und es ist sicherlich besser, wenn die Ausbildung im Beisein eines Instruktors und die ausreichende Fahrzeugbeherrschung zum Mopedführerschein berechtigen, wenn die Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorliegt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im
Sinne von mehr Sicherheit im Straßenverkehr, von weniger Verletzten und Toten,
von weniger Leid und Verzweiflung in den Familien ersuche ich um Ihre
Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei
der ÖVP.)
17.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Neuerlich zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Kukacka. – Bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Ich muss mich leider noch einmal zu Wort melden, weil mich auch Kollege Schieder aufgefordert hat, in Bezug auf das SPÖ-Programm präzise zu sein. Ich möchte das gerne tun und kann das, was ich hier ausgeführt habe, konkret wiederholen, und zwar mit entsprechendem Beweis.