Ich habe hier (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) das von der SPÖ vorgelegte Programm „Sichere Straße für alle“ von Kurt Eder und Dr. Josef Cap, das auch im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Da steht drinnen:
Das von der SPÖ vorgesehene Vormerksystem umfasst drei Delikte:
Erstes Delikt: „Lenken eines KFZ mit besonderer Rücksichtslosigkeit und unter besonderer Gefährdung.“ – Das führt jetzt schon zum Führerscheinentzug, damit das klargestellt ist.
Zweites Delikt: „Überschreiten der höchst zugelassenen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebietes oder 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes.“ – Das führt jetzt schon zum Führerscheinentzug.
Drittes Delikt: „Lenken oder Inbetriebnahme von KFZ mit mehr als“ 5,0 „Promille beziehungsweise Drogen.“ (Abg. Eder: Mit 5,0 nicht!) – „Mehr als 0,5 Promille“! (Abg. Marizzi: Sie haben gesagt: 5,0!) – Das Lenken eines Fahrzeuges mit mehr als 0,5 Promille beziehungsweise unter Drogeneinfluss führt bisher schon zum Führerscheinentzug.
Dann heißt es weiter: „Eine einmalige Vormerkung“ dieser Delikte „hat nur eine Mitteilung an den Führerscheininhaber zur Folge.“ – Also keinen Entzug! (Abg. Eder: Natürlich!) „Eine zweitmalige Vormerkung führt zur Vorschreibung einer zielgerichteten Maßnahme (...) durch die Behörde.“ – Also noch keinen Entzug! (Abg. Eder: Natürlich!) „Eine drittmalige Eintragung“ dieser Delikte „führt zu einem Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten.“
Das heißt: Wenn man dieses Delikt jetzt begeht, führt das sofort zum Führerscheinentzug. Wenn man aber dieses Delikt künftig nach dem Modell der SPÖ begeht, führt das erst beim drittmaligen Begehen zu einem Entzug.
Ja, meine Damen und Herren, das ist genau das, was ich gesagt habe: eine Entschärfung des bisherigen Systems. Sie gehen hier vor nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!, und schlagen ein Modell vor, auf das alle Verkehrsexperten, die sich mit diesem Konzept beschäftigt haben, nur mit einem Kopfschütteln reagiert haben.
Also ich glaube, es ist jetzt
klargestellt, was wir wollen und was die SPÖ-Opposition in diesem Zusammenhang
wollte. (Beifall bei der ÖVP.)
17.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir haben in unserer Geschäftsordnung die Bestimmung, dass auf eine tatsächliche Berichtigung nicht mit einer tatsächlichen Berichtigung geantwortet werden kann, sondern auf eine tatsächliche Berichtigung ist eigentlich nur eine persönliche Erwiderung zulässig, also unter bestimmten Bedingungen.
Es widerspricht daher parlamentarischen Manieren, wenn dann jemand von der Regierungsbank aus unter Ausnützung des Rechtes, dass sich wer von der Regierungsbank zu Wort melden kann, eine tatsächliche Berichtigung berichtigt, was unter Abgeordneten nicht möglich wäre – noch dazu inhaltlich falsch berichtigt.
Ich ersuche, dem Herrn Staatssekretär
parlamentarische Manieren beizubringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ
und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.36