Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Scheibner zur Geschäftsbehandlung zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Ich schätze ja den Abgeordneten Schieder und dass er die Sitzungen immer ein bisschen auflockert, aber, Herr Kollege Schieder, Sie wissen ganz genau, dass selbstverständlich auch ein Abgeordneter die Möglichkeit hat, auch wenn er gar keine tatsächliche Berichtigung machen möchte oder wenn er auf eine tatsächliche Berichtigung etwas erwidern möchte, sich ganz normal zu Wort zu melden und einen Debattenbeitrag hier abzugeben. (Abg. Schieder: Inhaltlich!) Genau das hat der Staatssekretär gemacht (Abg. Schieder: Eben nicht! Nein!), der jederzeit die Möglichkeit hat, sich zu Wort zu melden.
Was die parlamentarischen Manieren
betrifft, diese Frage, glaube ich, müssen wir immer an uns selbst richten, ob
wir da alles richtig machen, aber der Herr Staatssekretär hat in diesem Fall
richtig gehandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
17.37
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zur Geschäftsbehandlung zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident!
Herr Kollege Schieder! Mich hat an Ihrer Wortmeldung weniger die juristische
Begründung gestört als vielmehr Ihr letzter Satz. Man braucht einem langjährigen
Parlamentarier keine parlamentarischen Manieren beizubringen! Kollege Kukacka
war sehr lang in diesem Haus, und diese Aufforderung, ihm Manieren
beizubringen, die richtet sich selbst, Herr Kollege Schieder! (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Verehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Auch ich möchte ein paar Bemerkungen zum neuen Führerschein-Vormerksystem machen.
Dieses Vormerksystem ist ein klarer Zusatz zum bereits bestehenden Entzugssystem und sorgt dafür, dass 13 weitere Delikte nicht nur durch Verwaltungsstrafen geahndet werden, sondern zusätzlich noch vermerkt werden, und dies auf zwei Jahre. Diese 13 Delikte sind nachweislich solche, die zu den häufigsten Unfallursachen mit Todesfolge zählen.
Dieses Vormerksystem wird nach dem Motto „Vorbeugendes Erziehen statt nachträgliches Entziehen“ durchgeführt. Warum dieses Motto? Weil jeder Todesfall im Straßenverkehr einer zu viel ist, weil jedes Todesopfer Partner, Kinder, Freunde, sehr oft Leid und Elend hinterlässt, und dies kann uns als den politisch Verantwortlichen nicht egal sein. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass durch sinnvolle Maßnahmen auch eine Erziehung von Verkehrsteilnehmern stattfindet. Mit diesem vorliegenden Vormerksystem versucht man durch Vormerkung auf zwei Jahre, eine solche Erziehung durchzuführen. Per Bescheid lässt man den Betroffenen eine genaue Aufklärung zukommen, was passiert, wenn ein Wiederholungsfall eintritt.
Beim Autofahren – und das wissen wir alle – tritt ein gewisser Gewöhnungseffekt ein, bei vielen schleicht sich auch ein gewisser Leichtsinn ein. Man meint, zehnmal ist es