Aber die Reaktion, mit der wir uns heute beschäftigen, nämlich die Änderung des Datenschutzgesetzes, ist eine – jetzt versuche ich, es ganz milde auszudrücken –, bei der es fraglich ist, ob diese Änderung überhaupt notwendig ist.
Ich erinnere mich an die damalige Kritik, die vor zwei Monaten geübt wurde. Es ist immer um dasselbe gegangen, beziehungsweise waren es identische Dinge, die von den Angehörigen angesprochen wurden: dass Reisebüros und Reiseveranstalter den fragenden Angehörigen keine Passagierlisten, keine Hotellisten und Ähnliches zur Verfügung gestellt haben. Sie hätten gekonnt, nur: Die Allgemeinen Reisebedingungen verbieten es ihnen.
Was wäre der Schluss daraus? – Diese zu ändern, um für einen Eventualfall, der eintreten kann – nicht in der Dimension der Tsunami-Katastrophe, sondern auch viel geringer –, gerüstet zu sein. – Nein! Der österreichische Gesetzgeber ist wieder einmal – was heißt „wieder einmal“?; das nehme ich zurück –, der österreichische Gesetzgeber glaubt, hier vorzugsschülermäßig zu agieren – jetzt sage ich es mit dem Eindruck, den ich davon habe –, sozusagen Tsunami-populistisch, und ändert das gleich sorgfältig – im Sinne: vom Umgang her, aber nicht in der Vorgehensweise; denn es gab keine lange Begutachtung dieses Gesetzes, sondern es ist geschrieben worden, es ist ein bisschen ausgeschickt worden und – zack! – es ist im Verfassungsausschuss beschlossen worden. Das ist schlicht und einfach nicht notwendig.
Ich befürchte schlicht und einfach, dass, wenn es wieder zu einem solchen Fall kommen sollte, was niemand von uns hofft, dass eine Katastrophe einer ähnlichen Dimension eintritt, genau die Schwachstellen, mit denen wir Ende Dezember/Anfang Jänner konfrontiert waren, nicht beseitigt sein werden, weil es immer noch keine gebündelte Krisenkompetenz gibt. Ich weiß zumindest nichts davon, vielleicht wird uns der Herr Staatssekretär heute etwas berichten. Das wäre ja eine Überraschung, aber im Ausschuss haben wir davon in diese Richtung noch nichts erfahren.
Schnell das Datenschutzgesetz abzuändern
ist meiner Ansicht nach ein bisschen wenig. Auch wenn ich nicht glaube, dass
durch diese Gesetzesänderung allzu viel Unheil passieren wird, sind die Art und
Weise, die Vorgangsweise und vor allem der immer gleiche Punkt der Frage des
Umgangs mit sensiblen, personenbezogenen Daten und die Fahrlässigkeit, mit der
die Politik vorgeht, ein Grund, diese Novelle zum Datenschutzgesetz abzulehnen.
Nicht nur ich lehne sie ab, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen der
grünen Fraktion. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Terezija! Selbstverständlich hast du Recht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisebranche international akkordiert ... (Abg. Mag. Johann Maier: Nein, das stimmt nicht!) – Okay, das wird uns dann der Jacky Maier sagen. – Aber nach österreichischen Gepflogenheiten, wie das in den Katalogen veröffentlicht ist, sind die Reisebüros mit diesen Daten nicht herausgerückt.
Hätten sie diese Geschäftsbedingungen nicht, wären sie aber, wenn sie die Daten herausrücken, immer noch unter Umständen nach dem Datenschutzgesetz, sage ich einmal, gesetzwidrig unterwegs gewesen. Daher wird man wahrscheinlich beides ändern müssen: zuerst das Datenschutzgesetz und dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Katastrophenfall.