Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 176

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Heute behandeln wir das Datenschutzgesetz. Es ist so, dass bisher die Durchbrechung des Grundsatzes des Datenschutzes ja nur dann möglich war, wenn lebenswichtige Interessen betroffen waren. Das weiten wir jetzt ein wenig aus. Das heißt: In Zukunft erfolgt ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz entweder mit Zustimmung des Betroffenen oder im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder im überwiegenden Interesse eines Dritten. Das können im Katastrophenfall vielleicht Hilfsorganisationen sein.

Wir haben genau definiert: die nahen Angehörigen, die Hilfsorganisationen und die Situation, wann Daten an das Ausland weitergegeben werden dürfen. Ich glaube, dass das notwendig war.

Terezija, du weißt es genauso wie die meisten hier im Saal: Es hat bei den Angehöri­gen wirklich Unmut darüber geherrscht, dass sie nicht informiert wurden, dass die Lis­ten nicht veröffentlicht wurden (Abg. Mag. Johann Maier: Weiterhin nicht veröffentlicht werden!) – auch weiterhin nicht veröffentlicht werden. Ich halte das aus Pietätsgründen auch wirklich für notwendig. Sofern die Vermissten nicht wirklich als Tote identifiziert sind, soll es nicht Totenlisten geben. Ich halte diese Vorgangsweise für gerechtfertigt und ich glaube, dass hier ein ausgewogener Kompromiss geschlossen worden ist, der im Übrigen mit dem Datenschutzrat akkordiert war.

Ich denke, dass wir zwar kurz begutachtet haben, die betroffenen Institutionen jedoch ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Sie sind auch in die Novelle eingebunden worden. Daher haben wir ja einen umfassenden Abänderungsantrag im Ausschuss beschlossen.

Es geht hier um eine Rechtsgutabwägung, einerseits um die Bewältigung des Katastro­phenfalles mit der Hilfestellung, andererseits um den Datenschutz. Diese Rechtsgutab­wägung, so glaube ich, ist gut gelungen. Und wenn es Missbrauch geben sollte, haben wir dafür Sanktionen vorgesehen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Kann man das richtig stellen bitte, Jacky?)

 


19.18.21

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man muss eine Legendenbildung korrigieren. Persönlich bin ich der Meinung – das war auch die Mei­nung im österreichischen Datenschutzrat –, dass im Grunde genommen eine Änderung des Datenschutzgesetzes nicht notwendig gewesen wäre. Aber – und ich betone das – um für die Zukunft Interpretationsprobleme dahin gehend auszuschließen, ob sensible, personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen oder nicht, stimmen wir dieser Änderung des Datenschutzgesetzes zu.

Kollegin Fekter, ich darf auch dich in mehreren Punkten berichtigen. Wir diskutierten über einen Initiativantrag, es gab kein Begutachtungsverfahren. (Abg. Dr. Fekter: Aber eingebunden ...!) – Es war niemand eingebunden, Kollegin Fekter! Wir, die sozial­demokratische Fraktion, haben die Einberufung des Datenschutzrates verlangt und in einer langen Diskussion unsere Einwände klargelegt. In der Folge ist es auf Grund der Stellungnahme des Datenschutzrates zu diesem Abänderungsantrag gekommen.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen – ich glaube, das ist bisher noch nicht ge­schehen – und mich bei den Mitarbeitern des Datenschutzbüros im Bundeskanzleramt, insbesondere bei Frau Dr. Souhrada, die heute hier ist, für die exzellente Arbeit


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