Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 177

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namens meiner Fraktion – und ich hoffe, auch namens aller Abgeordneten in diesem Hause – recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Grünen.)

Die Novelle des Datenschutzgesetzes ist die eine Geschichte. Die andere Geschich­te – und ich sage das auch sehr deutlich – sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen geregelt ist, dass auch im Katastrophenfall personenbezogene Daten oder sensible Daten, das heißt, Daten über verunfallte Personen, Daten über Personen, die im Ausland in einem Krankenhaus behandelt werden, nicht weitergegeben werden dürfen.

Ich habe eine Analyse aller Reisekataloge für die Sommersaison 2005 durchgeführt. (Der Redner hält einen Reisekatalog in die Höhe.) Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In all diesen Katalogen von österreichischen Reisebüros ist auch im Krisenfall eine Datenweitergabe ausgeschlossen.

Ich appelliere daher an die Wirtschaft, auch an den Kollegen Mitterlehner, in der Wirt­schaftskammer in den zuständigen Gremien darauf Einfluss zu nehmen, dass diese Bedingungen korrigiert werden und zumindest für diese Saison ein Begleittext beige­legt wird, damit die österreichischen Urlauberinnen und Urlauber auch tatsächlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert werden.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir stimmen dieser Regelung zu, um Interpretationsprobleme zu vermeiden. Wir stimmen deswegen zu, weil wir nicht mehr erleben wollen, dass Menschen auf einem Flughafen mit einem Transparent ste­hen, auf dem zu lesen ist: Datenschutz statt Menschenleben. – Das ist in Schwechat so passiert. Die Datenweitergabe wäre bereits jetzt nach den gesetzlichen Bestimmun­gen möglich gewesen.

Wir erwarten uns nun eine Klarstellung. Der Datenschutz, Hohes Haus, soll nie mehr als Ausrede für staatliches Versagen in einem Ministerium dienen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Murauer: Das ist überhaupt nicht fair!)

19.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.22.23

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Ich glaube, im Prinzip ist hier ohnedies Konsens gegeben. Dieser Konsens lässt sich so zusammenfassen, dass wir alle sagen: Schon jetzt wäre allenfalls die Rechts­grundlage ausreichend gewesen, um die sensiblen Daten zu verwenden, um den Vermissten und auch den Opfern dieser Flutkatastrophe zu helfen, aber sie war eben nicht ganz klar.

Wir haben bestimmte Prinzipien im Datenschutz, das ist vor allem die Wahrung der wichtigen Interessen der Betroffenen bei der Verwendung der Daten, insbesondere auch die Garantie der Geheimhaltung – das macht manchmal bei der legistischen Aus­gestaltung Schwierigkeiten – und auch der Umstand, dass immer der gelindest mög­liche Eingriff anzuwenden ist.

Wenn Sie, Herr Abgeordneter Mag. Maier, so engagiert von Katastrophen gesprochen haben, so muss ich Ihnen eigentlich Recht geben. Wir hatten im Fall Kaprun folgende Situation: Nach dieser schrecklichen Brandkatastrophe waren viele Verwandte, Be­kannte und Freunde in großer Sorge, ob von ihnen, ihrerseits Bekannte oder Ver­wandte in diesen beiden Schrägseilbahnen waren. Das konnte man nur ergründen, indem man die Handybetreiber ersuchte festzustellen, ob die namentlich Genannten an


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