Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 178

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diesem Ort sein können oder ob sie ganz woanders sind. Ein Handybetreiber hat sich, trotz Ersuchens der Oberstaatsanwaltschaft Linz, mit der wir kooperiert haben, dazu nicht bereit erklärt, die anderen schon. Das zeigt, dass die Rechtslage diesbezüglich sehr wohl unklar ist, dass sie geregelt gehört.

Frau Abgeordnete Stoisits, die die Position der Grünen formuliert hat, verstehe ich nicht ganz. Auf der einen Seite rufen Sie nach einer gebündelten Krisenkompetenz, auf der anderen Seite verweigern Sie die Zustimmung zur Klarstellung dieser schwierigen Rechtslage. Das ist nicht ganz logisch, was Sie hier machen, denn es handelt sich um Daten, die zwar sensibel sind, aber letztlich gibt es noch sensiblere. Das, was ich dem Reisebüro bekannt gebe, dem Hotel bekannt gebe und so weiter, ist zwar sicherlich Intimsphäre – keine Frage –, aber wenn es um alles geht, nämlich darum, Leben zu retten, dann muss schon das höhere Interesse des Lebensrettens auch etwas mehr wert sein.

In diesem Sinne begrüßen wir die Klarstellung der Rechtsgrundlage. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Abgeordneter Ing. Winkler zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.25.15

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Naturgemäß herrscht in Katastrophensituationen immer wieder auch entsprechendes Chaos. Dies zeigt sich vor allem bei einer allfälligen Vermissten­suche beziehungsweise Identifizierung von Schwerverletzten oder gar Toten. Öster­reich hat daher, nicht zuletzt aus der Tsunami-Katastrophe, rasch seine Konsequenzen gezogen.

Die vorliegende Änderung des Datenschutzgesetzes 2000 soll künftig dazu dienen, im Katastrophenfall besser mit wichtigen und vor allem sensiblen Daten von Betroffenen und Angehörigen umgehen zu können.

In der Gesetzesnovelle sind daher einige Änderungen vorgesehen. Ich darf sie hier, obwohl den meisten ja vollinhaltlich bekannt, trotzdem noch einmal taxativ aufzählen. Es soll in der Ergänzung des § 48 durch § 48a zu folgender punktueller Ergänzung kommen:

die Weitergabe von sensiblen beziehungsweise nichtsensiblen Daten zur Hilfeleistung, Auffindung, Identifizierung beziehungsweise zur Information von Angehörigen; die Übernahme und Verwendung der Daten von Hilfsorganisationen; die Verwendung von Daten in einem Informationsverbundsystem beziehungsweise Vernetzung des Wis­sensstandes und die bessere Koordination von Daten; der verstärkte Datenaustausch zwischen Österreich und den von der Katastrophe betroffenen Staaten, falls im Aus­land. Und die Datenweitergabe darf nur in Staaten erfolgen, die ein entsprechendes Datenschutzniveau haben.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mir erlauben, meine Rede auch dazu zu nutzen, allen an dieser Tsunami-Flutkatastrophe beteiligten Hilfsorganisatio­nen, Verbänden und Helfern, dem Roten Kreuz, der Caritas, allen kirchlichen Organi­sationen, „Ärzte ohne Grenzen“, dem österreichischen Bundesheer sowie allen Ärzten, Sanitätern und freiwilligen Helfern für ihre großartige und selbstlose Hilfe zu danken, wie auch schon von meinem Vorvorredner für die Bewältigung der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz gedankt wurde.

Trotz schwieriger rechtlicher Bedingungen konnten durch ihr großes Engagement viele Leben gerettet werden. Ebenso wurde bereits enorm viel für den Wiederaufbau der


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