zerstörten Region getan. Die Hilfsorganisationen haben Übermenschliches geleistet. Dafür gebührt ihnen auch entsprechend ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Um der Verpflichtung, die im Hinblick auf den sensiblen Gebrauch von Daten beziehungsweise auch die Weitergabe dieser Daten besteht, gerecht zu werden, dürfen in Zukunft Auskünfte grundsätzlich nur an nahe Angehörige wie Eltern, Kinder, Ehepartner und Lebensgefährten weitergegeben werden.
Dies geschieht künftig nur dann, wenn der Angehörige Daten von sich und seine Angehörigeneigenschaft zur betroffenen Person sowie Daten über die tatsächlich oder vermutlich von der Katastrophe betroffene Person mitteilt. Durch diese präzise Bekanntgabe der eigenen Daten wie auch der Daten der vermissten Person soll jeglicher Missbrauch in diesem Zusammenhang verhindert werden. Das heißt, Informationen sollen damit wirklich nur an betroffene Angehörige weitergegeben werden.
Man hofft, dass diese klaren Identitätsangaben auch dazu führen werden, dass menschliche Dramen, wie im Extremfall die vorschnelle Todeserklärung von Personen, die in Wirklichkeit noch leben, nicht beziehungsweise nicht mehr stattfinden.
Um Datenmissbrauch zu verhindern, sieht die Gesetzesänderung auch die Löschung der Daten vor, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Außerdem sind alle Datenverwendungen zu protokollieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass der Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit eine Feststellung getroffen hat, wonach er davon ausgeht, dass die Reisebüro-Unternehmen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend, die Datenweitergabe im Sinne dieser Gesetzesnovellierung ändern.
Im Sinne einer entsprechend positiven Gestaltung und Änderung dieses Gesetzes für die bei einer Katastrophe betroffenen Menschen ersuche ich um die Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle. (Beifall bei der ÖVP.)
19.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! 9. Jänner 2005: „Tsunami: Khol für Tsunami-Gesetz“. Der Nationalratspräsident war in der „Pressestunde“ zu Gast. „Nationalratspräsident Andreas Khol (V) will als Folge der Flutkatastrophe im Indischen Ozean ein eigenes ,Tsunami-Gesetz’. In diesem sollten die Rechtsfolgen für die österreichischen Betroffenen ad hoc geregelt werden, erklärte er am Sonntag in der ORF-,Pressestunde’. Dabei geht es sowohl um Dinge wie Transferkosten und Lohnfortzahlung als auch um Todes- und Verschollenheitserklärungen. Das seien für die Hinterbliebenen ,schwere Dinge’, meinte Khol. Daher werde man sehr schnell von Worten zu Taten schreiten.“
Meine Damen und Herren! Das mit den Taten war wohl nicht so ernst gemeint, und man sieht da wieder einmal den Unterschied zwischen Ansage von ÖVP-Politikern und Realität. Welche Welten klaffen da auseinander!
Rechtssystematisch ist das überhaupt kein Ruhmesblatt. Letztendlich bleibt eine Ausschussfeststellung übrig – das ist das Mäuslein, um das der Berg gekreißt hat.
Meine Damen und Herren! Grundsätzlich war die Qualität des Krisenmanagements über weite Strecken sehr bescheiden. In der Steiermark war es ein bisschen besser, dort waren Leute, die kompetent und einfühlsam mit den Dingen umgegangen sind. Und dann ist natürlich Frau Klasnic gleich durch die Gegend gesprungen und hat