Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 181

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.35.44

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Tsunami-Katastrophe war sicher­lich die größte Katastrophe, mit der wir je konfrontiert worden sind, obwohl sie sich am anderen Ende dieser Welt abgespielt hat. Sie hat uns in ganz drastischer Weise die Grenzen der Leistungsfähigkeit und auch Krisenfestigkeit unserer Systeme vor Augen geführt, der Hilfssysteme, der Systeme der sozialen Dienste, der Systeme der diploma­tischen Dienste und auch des Rechtssystems.

Der Datenschutz ist zwar nur ein sehr kleiner Aspekt davon, aber gerade in dieser hoch sensiblen Materie haben Sie es anscheinend besonders eilig gehabt, das be­stehende Recht nachzujustieren. Alle anderen Systemmängel sind bisher ohne jede Konsequenz geblieben, obwohl Nationalratspräsident Khol, Kanzler Schüssel und weitere Persönlichkeiten der ÖVP im Lichte der medialen Aufmerksamkeit ein umfas­sendes Tsunami-Gesetz in Aussicht gestellt haben.

Diesem Anspruch wird die vorliegende Novelle auf gar keinen Fall gerecht. Das ist einfach zu wenig, was Sie da bieten. Wir haben uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Kritik am Krisenmanagement der Außenministerin ganz bewusst zurück­gehalten, weil wir aus dieser großen Katastrophe kein politisches Kapital schlagen wollen. Aber wir erwarten uns schon ein wenig mehr an Konsequenzen. Und wenn Sie diese nicht setzen, dann werden wir sie in der nächsten Legislaturperiode setzen, darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Akuter Handlungsbedarf zum Thema Datenschutz besteht aber bei der geplanten EU-Richtlinie betreffend Patentierung computerimplementierter Erfindungen, die, falls sie tatsächlich beschlossen wird, massive Auswirkungen auf die kleinen Softwareanbieter hätte. Diese Richtlinie würde auch in Europa amerikanische Verhältnisse schaffen, indem sich große Anbieter EU-weit Software patentieren lassen und kleine Gewerbe­treibende praktisch keinen Spielraum mehr hätten und dann natürlich vom Markt verschwinden würden. Und das kann nicht in unserem Sinn sein.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die EU-Richtlinie zur Patentierung computerimplementierter Erfindun­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sollte die Richtlinie zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen im Rat zur Abstim­mung kommen, diese abzulehnen und eine erneute Diskussion über die Richtlinie zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen mit dem Ziel zu fordern, auch weiterhin keine Patentierung von Software zuzulassen.

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