Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Herr Rechnungshofpräsident! Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes über Auftragsvergaben an externe Berater stellt dem Finanzministerium durchwegs ein positives Zeugnis aus. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Die Überprüfung konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Reorganisation des Beschaffungswesens, der Finanzverwaltung sowie der Budgetrestrukturierungen, bei denen externe Berater seitens des Ressorts hinzugezogen wurden. Es gibt einfach durchaus unterschiedliche Zugänge, und man kann herumeiern, so wie der Herr Öllinger, oder man sieht es nüchtern und so, wie der Rechnungshof auch entsprechend prüft.
Infolge der durch die Bündelung der
Beschaffungsstrukturen erzielten Synergieeffekte konnten in Zahlen gefasst
alleine im Jahr 2002 rund 29 Millionen € eingespart werden und
in den Jahren 2003 und 2004 38 Millionen €. Die eingesparten
Mittel stehen damit für andere Zwecke zur Verfügung, und der Rechnungshof hat die
weitgehend ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens auch entsprechend
bestätigt. (Abg. Mag. Kogler: Das ist der Text vom Grasser!)
Zur Auftragserteilung für die Reform der Finanzverwaltung ist zu sagen, dass auch diese den vergaberechtlichen Bestimmungen entsprochen hat. Die Notwendigkeit einer externen Beratung ergab sich auf Grund von fehlendem ressortinternem Know-how. Vielleicht war die Auftragserteilung etwas zu wenig dokumentiert, das Ergebnis der Reform lässt sich aber durchaus sehen: schlankere und schlagkräftigere dezentrale Strukturen mit einer kostengünstigen flexibleren und effizienten Organisation, die die Aufgaben der Steuerverwaltung optimal erfüllt und den sich ändernden Anforderungen auch in Zukunft entsprechend gewachsen ist.
Beim dritten Teil der Budgetstrukturierung wurden keine Steuergelder verschleudert, sondern ganz im Gegenteil: Durch den Einsatz externer Berater konnten enorme Einsparungs- und Verwertungspotentiale erzielt werden. Kosten von rund 4,3 Millionen € stehen Einsparungspotentiale von 220 Millionen € gegenüber.
Zusammenfassend darf durchaus festgehalten werden: Die Auswahlverfahren haben – und das hat auch der Rechnungshof festgestellt – den vergaberechtlichen Bestimmungen entsprochen und waren ausreichend transparent. Was die Kosten betrifft, hat das Ministerium bereits zugesagt, den Anregungen des Rechnungshofes bei zukünftigen Vergaben bestmöglich nachzukommen. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Effekt, dass das Finanzministerium Anregungen des Rechnungshofes nachkommt und diese in seine Arbeit einbindet. (Beifall bei der ÖVP.)
21.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.
Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Teure Mitglieder der Bundesregierung! Also: Hier herauszugehen und aus den Berichten etwas Positives herauszufiltern, das ist wirklich ein Kunstwerk. Herr Kollege Prinz! Ich nehme jetzt ein Beispiel von den so genannten Einsparungen, die Sie hier genannt haben, heraus, und zwar die Veräußerung des Österreichischen Bundesverlages. Das kann eigentlich nur als Verschleuderungsbeispiel bezeichnet werden. Für die Veräußerung des Österreichischen Bundesverlages wurde wieder eine