Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 219

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Umfang dieser Beratungstätigkeit hinzuweisen. Wenn man nämlich diese drei Faktoren zusammennimmt, kommt man zu jenem Schluss, den schon Herr Rechnungshofprä­sident Moser angeführt hat: dass Ihre Beraterkosten weit überzogen sind und man sich wie der Herr Rechnungshofpräsident die Frage stellt, warum diese Beratungstätig­keiten nicht einfach von den Beamten in den Ministerien selbst gemacht werden. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Um auf die Ausführungen von Kollegin Moser zurückzukommen und den Fall des Kabi­nettschefs Miko nochmals herauszustreichen: Da stellt sich schon die Frage, welche Qualifikationen diese leitenden Beamten in den Ministerien hatten. (Abg. Neudeck: Das ist kein Beamter gewesen!) Mussten sie Qualifikationen haben, die sie befähigt haben für eine bestimmte Stelle und Aufgabe – oder mussten sie lediglich ein Nahe­verhältnis zu bestimmten Parteien beziehungsweise bestimmten Personen haben? (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Da drängt sich schon der Verdacht auf, dass Kollege Bucher wirklich Recht hat: Man braucht das Geld nur beim Fenster hinauszuschmeißen, damit es dann bei der rich­tigen Parteien-Tür wieder hereinkommt. – Das ist offensichtlich der Befund! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das hat ja der Öllinger gesagt!)

22.00


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.00.14

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Hohes Haus! Jedes Mal, wenn wir einen Rechnungshofbericht zu diskutieren haben, zeigt sich, dass dieser Regierung nichts zu teuer ist, wenn es um Beratung und Werbung geht. Warum seit dem Jahr 2000 x-Mil­lionen € an Beraterfirmen verschleudert wurden, lässt sich aus einigen Passagen des Rechnungshofberichtes nachvollziehen. (Abg. Neudeck: Kennen Sie den Landes­hauptmann Häupl?)

Ein Grund besteht darin, dass die Regierung als Ganzes und die Ressortchefs im Ein­zelnen ihren Beamten offenbar nicht trauen. Sie verzichten dabei auf das Know-how und die Expertisen, die sich in den Ministerien befinden, man bräuchte es nur abzu­berufen. (Abg. Neudeck: Lesen Sie die Rechtschreibfehler auch mit, Frau Kollegin?) – Ich glaube schon, Herr Neudeck, dass Ihnen das nicht passt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber offensichtlich meint die Regierung ohne Wissen aus dem eigenen Haus auskom­men zu müssen. Fürchtet sie sich vor begründeter Skepsis der Beamten gegen kosten­intensive Regierungsvorhaben?

Eine Institution scheint der Regierung und dem Finanzminister besonders verdächtig und inkompetent zu sein: die Finanzprokuratur. Dabei ist diese gemäß dem Gesetz als Anwalt und Berater der Republik berufen, den Ministerien zur Seite zu stehen. Ich erin­nere an die Diskussion im Rechnungshofausschuss vom 16. Februar, wo Herr Staats­sekretär Finz meinte, die Finanzprokuratur habe nicht über ausreichendes Spezialwis­sen im internationalen Vergabewesen verfügt.

Meine Damen und Herren! Damit wird in den Raum gestellt, dass die Juristinnen und Juristen der Finanzprokuratur das österreichische Bundesvergabegesetz nicht kennen.

Eine andere, aber nicht minder skurrile Begründung für die Nichtbefassung der Finanz­prokuratur lieferte der ehemalige Sozialminister Haupt, und zwar in der Sitzung vom 19. Jänner: Er habe bei der Umstrukturierung des Hauptverbandes auf die Finanzpro­kuratur deswegen nicht zurückgegriffen, weil zwischen seinem und dem Finanzressort unterschiedliche Auffassungen herrschten. – Mit der bekannten Konsequenz: Sünd-


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