Umfang dieser Beratungstätigkeit hinzuweisen. Wenn man nämlich diese drei Faktoren zusammennimmt, kommt man zu jenem Schluss, den schon Herr Rechnungshofpräsident Moser angeführt hat: dass Ihre Beraterkosten weit überzogen sind und man sich wie der Herr Rechnungshofpräsident die Frage stellt, warum diese Beratungstätigkeiten nicht einfach von den Beamten in den Ministerien selbst gemacht werden. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Um auf die Ausführungen von Kollegin Moser
zurückzukommen und den Fall des Kabinettschefs Miko nochmals
herauszustreichen: Da stellt sich schon die Frage, welche Qualifikationen diese
leitenden Beamten in den Ministerien hatten. (Abg. Neudeck: Das ist kein
Beamter gewesen!) Mussten sie Qualifikationen haben, die sie befähigt haben
für eine bestimmte Stelle und Aufgabe – oder mussten sie lediglich ein
Naheverhältnis zu bestimmten Parteien beziehungsweise bestimmten Personen
haben? (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)
Da drängt sich schon der Verdacht auf,
dass Kollege Bucher wirklich Recht hat: Man braucht das Geld nur beim Fenster
hinauszuschmeißen, damit es dann bei der richtigen Parteien-Tür wieder
hereinkommt. – Das ist offensichtlich der Befund! (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Neudeck: Das hat ja
der Öllinger gesagt!)
22.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
Abgeordnete
Rosemarie Schönpass (SPÖ): Hohes
Haus! Jedes Mal, wenn wir einen Rechnungshofbericht zu diskutieren haben, zeigt
sich, dass dieser Regierung nichts zu teuer ist, wenn es um Beratung und
Werbung geht. Warum seit dem Jahr 2000 x-Millionen € an
Beraterfirmen verschleudert wurden, lässt sich aus einigen Passagen des
Rechnungshofberichtes nachvollziehen. (Abg. Neudeck: Kennen Sie den
Landeshauptmann Häupl?)
Ein Grund besteht darin, dass die Regierung
als Ganzes und die Ressortchefs im Einzelnen ihren Beamten offenbar nicht
trauen. Sie verzichten dabei auf das Know-how und die Expertisen, die sich in
den Ministerien befinden, man bräuchte es nur abzuberufen. (Abg. Neudeck:
Lesen Sie die Rechtschreibfehler auch mit, Frau Kollegin?) – Ich
glaube schon, Herr Neudeck, dass Ihnen das nicht passt. (Beifall bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Aber offensichtlich meint die Regierung ohne Wissen aus dem eigenen Haus auskommen zu müssen. Fürchtet sie sich vor begründeter Skepsis der Beamten gegen kostenintensive Regierungsvorhaben?
Eine Institution scheint der Regierung und dem Finanzminister besonders verdächtig und inkompetent zu sein: die Finanzprokuratur. Dabei ist diese gemäß dem Gesetz als Anwalt und Berater der Republik berufen, den Ministerien zur Seite zu stehen. Ich erinnere an die Diskussion im Rechnungshofausschuss vom 16. Februar, wo Herr Staatssekretär Finz meinte, die Finanzprokuratur habe nicht über ausreichendes Spezialwissen im internationalen Vergabewesen verfügt.
Meine Damen und Herren! Damit wird in den Raum gestellt, dass die Juristinnen und Juristen der Finanzprokuratur das österreichische Bundesvergabegesetz nicht kennen.
Eine andere, aber nicht minder skurrile Begründung für die Nichtbefassung der Finanzprokuratur lieferte der ehemalige Sozialminister Haupt, und zwar in der Sitzung vom 19. Jänner: Er habe bei der Umstrukturierung des Hauptverbandes auf die Finanzprokuratur deswegen nicht zurückgegriffen, weil zwischen seinem und dem Finanzressort unterschiedliche Auffassungen herrschten. – Mit der bekannten Konsequenz: Sünd-