Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 235

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Das Problem selbst, Hohes Haus, wird in der Wissenschaft sehr kritisch gesehen, und es wird dies von vielen Experten bereits abgelehnt.

Ich sehe die Diskussion um die Frage des Abtretungsverbotes und des Verpfändungs­verbotes auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl der Verschuldungen. Ich sehe es in dem Zusammenhang, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn der­artige Verpfändungen in Anspruch genommen werden.

Jetzt sage ich Ihnen, was im Bankenbereich bereits passiert. Die Banken sind her­gegangen und haben bedingte Gehaltsverpfändung vormerken lassen. Das heißt, man umgeht damit das Verbot in § 12 Konsumentenschutzgesetz. Das liegt auch am Obersten Gerichtshof, der eine bedingte Abtretung einer noch nicht fälligen Gehaltsfor­derung, also eine Abtretung bedingt mit Wirkung ab Fälligkeit, nicht vom Verbot in § 12 Konsumentenschutzgesetz erfasst sieht.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe hier als Konsumen­tenschützer, aber auch als jemand, der in der Beratung mit derartigen Problemen immer wieder konfrontiert ist, rechtspolitisch ein ganz großes Problem. Wir wissen, dass es zu einer Änderung des Konsumentenschutzgesetzes kommen soll, eine ent­sprechende Arbeitsgruppe im Ministerium gibt es. Ich würde die Regierungsparteien ersuchen, positiv auf diesen Antrag zu reagieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

22.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Haupt 4 Minu­ten zu uns. – Bitte.

 


22.58.25

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Maier hat hier ein Thema angesprochen, das sicher in der Wissenschaft kontroversiell gesehen wird, in der Praxis aber auch nicht so einfach ist, wie diese Darstellung war. Dem ist nämlich auch entgegenzuhalten, dass bei einem Wegfall des Weges, den die heutige Judikatur zum § 12 Konsumentenschutzgesetz eröffnet hat, zu befürchten ist, dass Kreditgestionen für Arbeitnehmer deutlich steigen und teurer werden können. (Abg. Mag. Johann Maier: Darum gehört es verschärft!) In diesem Spannungsfeld sind, glaube ich, die Überlegungen auch für die rechtliche Änderung durchzusetzen.

Ich sehe schon ein, dass auch von der Arbeitgeberseite im Begutachtungsverfahren erhebliche Bedenken eingebracht worden sind, weil der bürokratische Aufwand für die Verwaltung solcher Zessionen auf beiden Seiten durchaus nicht geliebt wird. Auf der anderen Seite bestehen hier aber auch sehr viele rechtliche Hemmnisse.

Man sollte noch hinzufügen, dass seinerzeit bei der Gesetzgebung im Parlament der Weg, den der OGH eröffnet hat, nicht vorgesehen war, weil die außergerichtlichen Zes­sionen nicht berücksichtigt worden sind und auch in der parlamentarischen Debatte und in den restlichen Rechtswegen nicht erläutert worden sind. Daher ist das Problem meiner Meinung nach in der Substanz und in der Tiefe so zu diskutieren, dass auf der einen Seite die günstigen Kreditgestionen für Arbeitnehmer bestehen bleiben und auf der anderen Seite endlich die Überschuldung der österreichischen Bevölkerung effi­zient angegangen wird. Das ist zwar eine kleine Facette, aber die Überschuldung von breiten Bevölkerungsschichten als solche ist ein Riesenproblem in dieser Republik. Dieses sollte wirklich ernsthaft und nicht nur in diesem Detail angegangen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.00

 


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