Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 240

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kommt, auch außerhalb von Kärnten, können Sie darüber nachdenken, ob es für die freiheitlichen Parteifinanzen, solange Sie noch Resteinfluss in der Regierung haben, überhaupt irgendwelche Genesungsperspektiven gibt.

Das Letzte und der letzte sachliche Punkt: das Bundesministerium für Justiz. Das Büro für interne Angelegenheiten hat eine umfassende Anzeige bei der Justiz abgeliefert. Diese Anzeige besteht aus vier detaillierten und gut dokumentierten Einvernahmen und einer ganzen Reihe von Dokumenten, von Aktenvermerken und von weiteren Hinwei­sen. (Abg. Scheibner: Wenn das alles ist!) Die Hinweise und die Beweise beziehen sich auf den Verdacht der gesetzwidrigen Weitergabe von Unterlagen aus dem Verga­beverfahren, damit den Verdacht des Bruches des Amtsgeheimnisses, beziehen sich auf den Verdacht des Amtsmissbrauches und beziehen sich auf den Verdacht der Parteienfinanzierung. (Abg. Scheibner: Der Kollege Van der Bellen hätte das besser begründet! – Abg. Neudeck: Aber nicht um Mitternacht!) Und der Verdacht der Par­teienfinanzierung, für die es heute in Österreich noch immer keinen Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt, dieser Verdacht der Parteienfinanzierung kann derzeit, wenn es sich nicht um das Delikt der Bestechung handelt, ausschließlich parlamentarisch unter­sucht werden. (Abg. Scheibner: Das Opfer ist nur der Fußball!) Es gibt derzeit, wenn es sich „nur“ – unter Anführungszeichen – um Parteienfinanzierung handelt, überhaupt keine Möglichkeit, dass Gerichte tätig werden. Das kann nur hier vom Nationalrat untersucht werden.

Meine Damen und Herren! Es geht im Bundesministerium für Justiz auch darum, zu untersuchen, ob Staatsanwälte entgegen ihrem rechtsstaatlichen Auftrag im Sinne eines Ministers und einer Ministerin versucht haben, ein Verfahren niederzuschlagen. Es geht darum, ob Einfluss genommen worden ist, es geht darum, ob ein rechtsstaat­liches Verfahren verhindert worden ist.

Und ich sage es Ihnen gleich, es geht noch um einen weiteren Punkt: Es geht auch um die Frage, ob Bundeskanzler Dr. Schüssel, der Anfang Jänner über die Details der Vorwürfe im Kabinett informiert worden ist, daraufhin irgendwelche Schritte gesetzt hat. Und es geht auch darum, wer die internen Informationen zum Nutzen oder zum Scha­den der freiheitlichen Funktionäre an die Öffentlichkeit weitergegeben hat. Verdächtig ist hier nicht nur Herr Widrich, der Abgesandte von Jörg Haider in der Kommission, verdächtig sind hier auch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Wien. (Abg. Scheibner: Der Kogler! Der Kogler war das!) Auch das muss untersucht werden, und auch das nicht nur von Strafgerichten, sondern von einem parlamentarischen Untersuchungs­ausschuss.

Meine Damen und Herren! Sie haben angekündigt, dass Sie den Ausschuss wollen. Die sozialdemokratische Fraktion und wir haben gesagt, dass wir diesem Wunsch ger­ne nahe treten. Sie waren aus Regierungsüberlastung und Verantwortungsüberlastung nicht in der Lage, diesen Antrag rechtzeitig fertig zu stellen. Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen. Der Antrag, den Sie wollen, liegt heute zur Abstimmung vor. Die Frage ist, ob neben den drei Parteien, die sich eindeutig deklariert haben, eine vierte Partei ebenfalls zustimmt. (Abg. Neudeck: Man kann dem nicht mehr zustimmen!) Die Frage, die sich uns stellt, ist, ob es eine große Mehrheit oder einen einstimmigen Beschluss dieses wichtigen Antrages gibt. Ich ersuche Sie um Einstimmigkeit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neudeck: Schauen Sie, dass Ihre Kollegen munter werden, wenn Sie jetzt hinaufgehen!)

23.14

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abge­ordneten beträgt 5 Minuten.

 


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