kommt, auch außerhalb von Kärnten, können Sie darüber nachdenken, ob es für die freiheitlichen Parteifinanzen, solange Sie noch Resteinfluss in der Regierung haben, überhaupt irgendwelche Genesungsperspektiven gibt.
Das Letzte und der letzte sachliche Punkt:
das Bundesministerium für Justiz. Das Büro für interne Angelegenheiten hat eine
umfassende Anzeige bei der Justiz abgeliefert. Diese Anzeige besteht aus vier
detaillierten und gut dokumentierten Einvernahmen und einer ganzen Reihe von
Dokumenten, von Aktenvermerken und von weiteren Hinweisen. (Abg. Scheibner:
Wenn das alles ist!) Die Hinweise und die Beweise beziehen sich auf den
Verdacht der gesetzwidrigen Weitergabe von Unterlagen aus dem Vergabeverfahren,
damit den Verdacht des Bruches des Amtsgeheimnisses, beziehen sich auf den
Verdacht des Amtsmissbrauches und beziehen sich auf den Verdacht der Parteienfinanzierung.
(Abg. Scheibner: Der Kollege Van der Bellen hätte das besser begründet! –
Abg. Neudeck: Aber nicht um Mitternacht!)
Und der Verdacht der Parteienfinanzierung, für die es heute in Österreich noch
immer keinen Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt, dieser Verdacht der
Parteienfinanzierung kann derzeit, wenn es sich nicht um das Delikt der
Bestechung handelt, ausschließlich parlamentarisch untersucht werden. (Abg. Scheibner:
Das Opfer ist nur der Fußball!) Es gibt derzeit, wenn es sich „nur“ –
unter Anführungszeichen – um Parteienfinanzierung handelt, überhaupt keine
Möglichkeit, dass Gerichte tätig werden. Das kann nur hier vom Nationalrat untersucht
werden.
Meine Damen und Herren! Es geht im Bundesministerium für Justiz auch darum, zu untersuchen, ob Staatsanwälte entgegen ihrem rechtsstaatlichen Auftrag im Sinne eines Ministers und einer Ministerin versucht haben, ein Verfahren niederzuschlagen. Es geht darum, ob Einfluss genommen worden ist, es geht darum, ob ein rechtsstaatliches Verfahren verhindert worden ist.
Und ich sage es Ihnen gleich, es geht noch um einen weiteren Punkt: Es geht auch um die Frage, ob Bundeskanzler Dr. Schüssel, der Anfang Jänner über die Details der Vorwürfe im Kabinett informiert worden ist, daraufhin irgendwelche Schritte gesetzt hat. Und es geht auch darum, wer die internen Informationen zum Nutzen oder zum Schaden der freiheitlichen Funktionäre an die Öffentlichkeit weitergegeben hat. Verdächtig ist hier nicht nur Herr Widrich, der Abgesandte von Jörg Haider in der Kommission, verdächtig sind hier auch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Wien. (Abg. Scheibner: Der Kogler! Der Kogler war das!) Auch das muss untersucht werden, und auch das nicht nur von Strafgerichten, sondern von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Meine Damen und Herren! Sie haben
angekündigt, dass Sie den Ausschuss wollen. Die sozialdemokratische Fraktion
und wir haben gesagt, dass wir diesem Wunsch gerne nahe treten. Sie waren aus
Regierungsüberlastung und Verantwortungsüberlastung nicht in der Lage, diesen
Antrag rechtzeitig fertig zu stellen. Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen.
Der Antrag, den Sie wollen, liegt heute zur Abstimmung vor. Die Frage ist, ob
neben den drei Parteien, die sich eindeutig deklariert haben, eine vierte
Partei ebenfalls zustimmt. (Abg. Neudeck: Man kann dem nicht mehr
zustimmen!) Die Frage, die sich uns stellt, ist, ob es eine große Mehrheit
oder einen einstimmigen Beschluss dieses wichtigen Antrages gibt. Ich ersuche
Sie um Einstimmigkeit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neudeck:
Schauen Sie, dass Ihre Kollegen munter werden, wenn Sie jetzt hinaufgehen!)
23.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt 5 Minuten.