21.14
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir hätten es verstanden, wenn der Antrag der ÖVP auch dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden wäre. Wie Sie sagen, Herr Präsident: hundertjährige Praxis. Wir würden gerne dabei bleiben, dass unser Antrag dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.
21.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Da ich die hundertjährige Praxis respektiere, weise ich entsprechend dem Wunsch der Antragsteller Antrag 558/A der Abgeordneten Gusenbauer, Verzetnitsch, Niederwieser, Wittmann und KollegInnen dem Verfassungsausschuss zu.
Es kann der Verfassungsausschuss immer noch
mit einfacher Mehrheit beschließen, diesen Antrag zurückzuverweisen und einem
anderen Ausschuss zuzuweisen. Das kann man alles noch machen. Aber ich bleibe
bei dieser Geschäftsordnungspraxis.
Den
Entschließungsantrag 566/A (E) der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen
und Kollegen weise ich dem Ausschuss für Menschenrechte zu.
Den Antrag 567/A
der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen weise
ich dem Justizausschuss zu.
Dagegen gibt es
keine Einwendungen.
*****
Die nächste
Sitzung des Nationalrates, die für Donnerstag, den 31. März 2005,
9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen
werden.
Ich wünsche allen
Kolleginnen und Kollegen eine gute Heimfahrt!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.16 Uhr
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