Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 4

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Verfassungsgesetz durch Einführung einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Jugendschutz geändert wird;

Verkehrsausschuss:

Antrag 554/A (E) der Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann, Fritz Grillitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Übertragung der B 317 zwischen Scheifling und Kla­genfurt in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG;

Wirtschaftsausschuss:

Antrag 559/A der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird (Änderung der Betriebsanlagen von Kleinbetrieben);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Familienausschuss:

Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2003, vorgelegt von der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­ten­schutz (III-131 d.B.).

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.13.02

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es liegt diese Mitteilung, die jetzt auch zitiert wurde, schriftlich vor, und in dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, dem Verfassungsausschuss den Antrag 558/A der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich Ab­schaffung des Erfordernisses von Zweidrittelmehrheiten für Schulgesetze dem Ver­fassungsausschuss zuzuweisen.

Ein gleich lautender oder in der Zielsetzung gleicher Antrag ist gestern eingebracht und dem Unterrichtsausschuss zugewiesen worden.

Ich würde daher anregen, dass auch dieser Antrag dem Unterrichtsausschuss zuge­wiesen wird, weil sonst gleich lautende Materien in zwei verschiedenen Ausschüssen behandelt werden, und das macht aus meiner Sicht wenig Sinn.

21.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Darf ich sagen, dass der vorliegende Antrag den Zuwei­sungsvorschlag Verfassungsausschuss hat?

Üblicherweise ist es die hundertjährige Praxis des Hauses, diesem Zuweisungs­vor­schlag zu entsprechen.

Wenn Sie, Herr Kollege Cap, sagen, Sie wollen, dass das so bleibt, dann weise ich das dem Verfassungsausschuss zu, weil der Wunsch der Antragsteller nach der Ge­schäftsordnungspraxis sozusagen den Vorrang hat.

Bitte, Herr Kollege Cap.

 


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