20.14
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das heute schon einige Male angesprochen wurde, ist eigentlich seit 2001 revolutionär, weil es in Abkehr von bisherigen Dienstrechtsregelungen etwas völlig Neues bringt, nämlich die Einbeziehung des Aspektes der gesamten Jahresarbeitszeit – ein Jahresnormmodell, das auch andere Nebenleistungen von pädagogischer Tätigkeit außerhalb des Unterrichtes allein in der Klasse berücksichtigt. Deswegen sind jedoch andere Dienstrechtsmodelle, die sich ausschließlich und isoliert auf die Bewertung von unterrichtlichen Tätigkeiten beziehen, nicht schlechter!
Die Abstimmung, Kollege Brosz, die unsere Pflichtschullehrer-Gewerkschaft durchgeführt hat, hat ja bei einer Beteiligung von 55 Prozent 71 Prozent für dieses Jahresnormmodell ergeben. Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass diese erstmals durchgeführte Internet-Abstimmung sauber über die Bühne geht – sie ist auch extern begleitet worden. Und die Kollegen haben mir berichtet, dass man den Zugang zur Abstimmung nur durch die Eingabe von Vor- und Zunamen sowie der von Ihnen zitierten Personalnummer erreicht hat, dann wurde man auf eine zweite Plattform geleitet, auf der dann die Abstimmung – nicht nachvollziehbar! – durchgeführt worden ist.
An Beschwerden haben wir, wie mir berichtet wurde, in Österreich insgesamt neun bekommen: offensichtlich infolge falscher Dateneingabe, etwa der Nummer; in einem Fall dürfte sich ein Kollege mehrerer Personalnummern bedient haben. Dies ist in Oberösterreich der Fall gewesen, und da gibt es natürlich ein Disziplinarverfahren, denn man kann nicht mit fremden Personalnummern agieren.
Wichtig ist, dass dieses Modell in Wahrheit auch ein Solidarmodell ist, weil im Zusammenhang mit der Lehrverpflichtung mögliche Überstunden-Potenziale durch Beschäftigung im Äquivalent ausgeglichen werden. Ich halte das für eine wesentliche Angelegenheit.
Letztendlich noch zur fehlenden Evaluierung: Der Rechnungshof hat auf Wirtschaftlichkeit geprüft, Professor Altrichter hat eine Fallstudie gemacht, was übrigens auch dazu geführt hat, dass diese Bewertung mit den zehn Mal 70 € für den klassenführenden Lehrer beziehungsweise Klassenvorstand überhaupt zustande gekommen ist, denn in Wahrheit wäre diese Einzeldotierung im Jahresnormmodell systemfremd. Aber das war eben letztendlich auch die sozialpartnerschaftliche Einigung, von der auch Dr. Niederwieser gesprochen hat.
Der Redebeitrag des Kollegen Matznetter war
insofern umwerfend, als er gemeint hat: Obwohl da nichts drinsteht, stimme ich
zu. – Ich stimme zu, weil hier Substantielles drinsteht! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie
Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20. 17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Ich bitte die Damen und Herren, Platz zu nehmen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 829 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Brosz vor.
Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Matznetter vor.