Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 110

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1,2 Prozent des Volkseinkommens begonnen und sind jetzt bei 0,98 Prozent, also um 22 Prozentpunkte weniger! Das ist um ein Fünftel weniger als noch vor fünf Jahren!

Die Rektoren konnten das ja ein paar Jahre lang nicht glauben. Man hat gedacht, dass das nur daran liegt, dass man das nicht weiß und dass man nur darauf aufmerksam machen muss. Aber im fünften Jahr kann man, glaube ich, sagen: Die Universitäten können leider sicher sein, dass es, so lange Sie das Bildungsbudget bestimmen, nicht mehr Geld geben wird.

Die Universitäten reagieren jetzt. Man glaubt nicht mehr daran, adäquat finanziert zu werden, und schränkt daher das Studienangebot dramatisch ein. Ein Studium für alle soll es in vielen Fächern nur noch drei Jahre lang geben. Wer den neuen akademi­schen Einstiegsgrad, den Baccalaureus, erwirbt, wird dann von manchen Universi­täten, so wie es angekündigt ist, einfach vertrieben werden, weil der Zugang zu den Magisterstudien wiederum an eine neuerliche Prüfung gekoppelt werden wird. Es sollen nur etwa 25 Prozent der für das Bakkalaureat vorgesehenen Studienplätze für Magisterstudien vorgesehen sein, drei Viertel der Studenten werden nach drei Jahren von den Unis vertrieben.

Jetzt kann man fragen: Warum nicht? Das Studium wird gestrafft. In drei Jahren kann man an der Universität auch genug lernen. – Gut. Aber wie schaut diese Ausbildung aus? – Wir wissen nicht, wie die Wirtschaft darüber denkt, dazu ist diese Sache zu jung. Aber wir wissen, wie Sie, nämlich die Mehrheitsparteien hier im Hause, darüber denken, die vor ein paar Wochen beschlossen haben, dass der Arbeitgeber Republik Österreich den Absolventen des Bakkalaureat-Studiums hinsichtlich Arbeitsplatz und Bezahlung mit einem Maturanten gleichstellt. Das heißt: Sie selbst haben den Ver­dacht, dass das, was die jungen Leute in drei Jahren an der Universität lernen können, nicht ausreicht, sie mit akademischen Positionen zu betrauen und ihnen die Bezahlung eines Akademikers zu geben.

Wir alle wissen nicht, wie der Europäische Gerichtshof in der Frage der Zulassung aus­ländischer Studierender entscheiden wird. Ich sehe mit Interesse, dass das Ministerium spät, aber doch, jetzt versucht, bei diesem Gerichtshof noch einmal Gehör für den verständlichen österreichischen Standpunkt zu finden, und möchte das ausdrücklich anerkennen. Mir fehlt aber – und Sie erlauben, dass ich das sage – die große poli­tische Initiative des Bundeskanzlers. Wenn der Generalanwalt in seiner Empfehlung schreibt, dass es kein europäisches Recht gibt, das die Frage beantwortet, ob sich ein kleines Land wie Österreich den sozusagen „studentischen Spill-over“ eines riesigen Nachbarn mit der gleichen Sprache gefallen lassen und schauen muss, wie es sich damit erwürgt, wenn das also tatsächlich nicht Europarecht ist, dann müsste der Herr Bundeskanzler doch schon seit langem bei seinen Freunden im Rat der Staats- und Regierungschefs dafür unterwegs sein, dass solche europarechtlichen Regelungen geschaffen werden!

Es ist nämlich kein Zustand, dass man an der Medizinischen Universität Wien im Sep­tember dieses Jahres entweder ganz schnell am Computer auf dir Enter-Taste drücken oder sich zwei Tage und Nächte am Einschreibschalter anstellen muss, um einen der jetzt schon kontingentierten 1 500 Studienplätze zu bekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.21


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


15.21.30

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Die Redezeit wurde, glaube ich, mit Rücksicht auf meine Kolleginnen und Kollegen gerade korrigiert.

 


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