Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 170

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die Versorgung eines Häftlings noch billiger ist, und deshalb ist es auf alle Fälle für die Kostensenkung positiv.

Positiv ist auch der Gedanke – und das zeigt, dass Sie versuchen, dieser Situation Herr zu werden –, elektronische Fußfesseln bei jenen Häftlingen – wahrscheinlich ist das für inländische Häftlinge vorgesehen – anzuwenden, die man auch einigermaßen überwachen kann.

Frau Abgeordnete Stoisits hat gemeint, wir hätten keinen modernen Strafvollzug, weil vieles nicht möglich ist, wie beispielsweise die Beschäftigung der Insassen in den Strafanstalten und so weiter und so fort. – Also ich möchte Folgendes sagen – auch zu Herrn Abgeordnetem Jarolim –: Es ist nicht so, dass wegen ganz geringfügiger Delikte die Leute eingesperrt werden. Ganz im Gegenteil: Wer heute eine Gefängnisstrafe be­kommt, der muss schon etwas Ordentliches ausgefressen haben. Das weiß jeder, der mit der Justiz zu tun hat. Kleine Delikte werden mit Geldstrafe oder mit bedingter Freiheitsstrafe geahndet. Nur diejenigen, die wirklich gravierende Straftaten begangen haben, werden eben mit einer unbedingten Freiheitsstrafe bestraft.

Was die so genannte Resozialisierung anlangt, muss ich sagen: Ich glaube, dass wir es heute zu einem ganz, ganz großen Teil wirklich mit Profiverbrechern zu tun haben, also mit Leuten, die nicht resozialisiert werden können, weil sie ganz einfach das Ver­brechertum zu ihrem „Beruf“ erkoren haben. (Abg. Mag. Wurm: Diese Verbrecher erwi­schen Sie ja nicht!)

Frau Abgeordnete Wurm, ich sehe nicht ein, warum wir jenen Leuten, die alte Frauen überfallen, wenn sie auf die Bank gehen, oder denjenigen, die Bankomaten durch Explosionen in die Luft sprengen und damit auch andere Leute gefährden, nur in irgendeiner Weise entgegenkommen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: Die kriegt man nicht!)

Solche Leute gehören aus der Gesellschaft entfernt, und zwar so lange, wie ein unab­hängiges Gericht dies festgesetzt hat. Die gehören nicht bedingt entlassen, da braucht man keine Bestrebungen zu machen, sie zu resozialisieren, weil das eben nicht möglich ist! (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Schlusswort: Frau Ministerin, wirklich positiv finde ich, dass Sie den Gedanken aufge­nommen haben – das ist heute noch nicht angeklungen –, einen Anwalt des Kindes zu schaffen. Wir haben in Österreich erlebt, dass sich katastrophale Zustände abgespielt haben, wenn Gerichte Entscheidungen zum Nachteil eines Kindes getroffen haben. Ich bin froh, dass jetzt Kinder einen Anwalt bekommen, der wirklich nur die Interessen des Kindes vertritt.

Ich schließe mich der Opposition an, die gesagt hat, der Konsumentenschutz ist ein wichtiges Thema; dieser Meinung schließe ich mich an. Da müssen wir dringend etwas tun. – Ich habe meine Redezeit überschritten. Ich schließe jetzt nach vier Minuten meine Ausführungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.46

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich schließe mich der Meinung meiner Vorrednerin, Kollegin Partik-Pablé, an, was den Konsumentenschutz betrifft, und sage gleichfalls: Im Konsumentenschutz gibt es, Frau Bundesministerin, noch sehr viel zu tun, insbesondere, was den großen Bereich des Zivilrechtes betrifft. Ich denke da zum Beispiel an die große Reform des


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