Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 177

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Dr. Wittmann: Das war eine gute Rede, hören Sie jetzt auf! Sie können es nur mehr verschlechtern!)

Nun gibt es einige Ideen, seien es die ÖBB, das Bundesheer oder auch die Erwei­terung um 100 Planstellen. Aber es gibt auch andere inhaltliche Positionen, angesichts derer ich sagen muss, da ist das österreichische Strafvollzugswesen in Wirklichkeit sehr, sehr weit, etwa was die Bildung innerhalb der Haftanstalten anlangt.

Frau Minister, ich habe von einem Versuch in Ohio in den Vereinigten Staaten gehört. Dort arbeitet man im Strafvollzug mit Tieren, und zwar genau mit Hunden. Strafvoll­zugsbeamte führen gemeinsam mit Häftlingen die Ausbildung von Blindenhunden durch. (Abg. Dr. Jarolim: Verstehen Sie jetzt, was Puswald meint?) Dieses Projekt war überaus erfolgreich, es sind bereits mehr als 500 Hunde ausgebildet worden.

Für Österreich hätte das folgende Bedeutung, Frau Justizministerin: Wir haben in Österreich einen irrsinnigen Engpass bei den Blindenhunden. Sie sind auch sehr teuer. Man könnte diese Blindenhunde in einer viel dichteren Anzahl auch in den Haftan­stalten ausbilden lassen (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), womit man – so ein Blin­denhund kostet immerhin 21 000 €, das sind rund 300 000 Schilling! – eine doppelte Wirkung erzielen könnte, Frau Justizminister. (Anhaltende ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) – Sie lachen!? Ja, schön!

Man könnte eine doppelte Wirkung erreichen: Zum einen hat sich für den betreffenden Häftling die Arbeit mit Tieren als sehr positiv herausgestellt. Das ist etwas sehr Positi­ves. Zum anderen könnten wir auch erreichen, dass man den behinderten Menschen rascher und kostengünstiger zu einem Blindenhund verhilft. Ich habe Unterlagen über diesen in Ohio durchgeführten Versuch. Ich würde Ihnen diese gerne zukommen las­sen. In der Schweiz und in Deutschland probiert man das auch schon, und ich denke, es wäre durchaus lohnend, einen solchen Versuch auch in Österreichs Justizanstalten durchzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.30


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. Wunschredezeit: 2 bis 3 Minuten. – Bitte.

 


19.30.52

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Zeit möchte ich nur ein paar kurze Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf der Wohnrechtsnovelle machen, bei der Sie zu einer Politik der Nadelstiche gegen die Mieter übergegangen sind. Anders kann ich diesen Begutach­tungsentwurf nicht werten.

Einer der mieterfeindlichen Prügel ist für mich die Einführung der Rügepflicht bei un­brauchbaren Wohnungen. In Anbetracht dessen frage ich Sie: Was ist der Grund für diese Verschlechterung auf Mieterseite? Außerdem frage ich Sie zu einem weiteren Bereich Folgendes: Warum soll die Einspruchsfrist für Mieter bei einseitigen Mietzins­anhebungen durch Vermieter gekürzt werden?

Wenn man einen Blick in die Erläuterungen wirft, erhält man dort auch die entspre­chenden Antworten. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Bei den Änderungen zur Rügepflicht steht nämlich, dass sich diese Regelung in der Praxis als echte Vermieterfalle erwiesen hat, und angesichts einer so eindeutigen Schlagseite zu Gunsten der Hausherren stellt die Ausweitung bei der Erhaltungspflicht des Vermieters nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar.

Zahlreiche andere Mieterfallen wurden nicht beseitigt. Zum Beispiel wurden schon die intransparenten Zu- und Abschläge erwähnt, die wesentlich für die hohen Wohnkosten


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