Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 178

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verantwortlich sind, ebenso die Maklerprovision, die in keinem anderen Land so hoch ist wie in Österreich. (Abg. Neudeck: Das ist wohl ein Blödsinn!)

Darauf muss ich Ihnen etwas sagen, weil nämlich immer aus einer bestimmten Ecke von Ihnen Zwischenrufe kommen: Zur Mietrechtsnovelle gibt es eine Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes, in welcher steht: Es sollte nicht jeder Zuruf eines Fach­schriftstellers oder eines Lobbyisten schon Anlass zu einer Gesetzesänderung sein. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Um wieder auf die befristeten Mietverträge zurückzukommen, die sehr wenig Wohn­sicherheit geben: Diese wurden nicht beseitigt.

Zu all diesen drei Themenbereichen haben wir – hat meine Fraktion – Entschließungs­anträge eingebracht, und Sie sind herzlich dazu eingeladen, dem zuzustimmen; die MieterInnen werden es Ihnen danken! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin, darf ich Sie fragen: Sind das Selbstän­dige oder Unselbständige Anträge? (Ruf bei der SPÖ: Selbständige!) – Es sind dies Selbständige Anträge, danke.

Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Franz 2 Minuten zu uns. – Bitte.

 


19.33.53

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Thema Opferschutz befassen, sofern das noch jemanden interessiert. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sowohl für das Jahr 2005 als auch für das Jahr 2006 sind je 2 Millionen € für Opfer­hilfeeinrichtungen vorgesehen. Das bedeutet gegenüber 2004, dass das Budget ver­doppelt wurde, und das ist begrüßenswert.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Opferschutz beziehungsweise die Opferrechte weiter ausgebaut werden müssen. Im heurigen Jahr wird das ja im Zuge der Strafpro­zessreform geschehen.

Opferarbeit bedarf eines längeren Zeitraumes; Opferaufarbeitung kann nicht in einem Prozess geschehen. Von der Strafjustiz können wir nicht erwarten, dass Opferinteres­sen befriedigt werden. Opfer werden in die Zeugenrolle gedrängt, sie müssen unter Wahrheitspflicht aussagen.

Ein Prozess ist in erster Linie am Täter orientiert und auf den Täter zugeschnitten.

Ein wesentlicher Punkt scheint mir auch die Prozessbegleitung zu sein. In diesem Be­reich muss professionell gearbeitet werden, damit nicht Verzerrungen stattfinden, die unerwünscht sind. Die Aufgabe eines Prozessbegleiters ist sehr verantwortungsvoll. Vor Gericht ist eine möglichst unbefangene und von äußeren Einflüssen unbelastete Aussage des Zeugen notwendig.

Wir müssen dafür sorgen, dass den Opfern die Sicherheit gegeben wird, dass sie in ihrer schwierigen, oft verzweifelten Situation nicht allein gelassen werden.

Wir haben schon von der Helpline für Frauen und von der Helpline für Opfer gehört, und ich bin überzeugt, dass es da eine praktikable, gute Lösung gibt.

Der Ausbau der Opferhilfe beziehungsweise der Ausbau des Opferschutzes ist begrü­ßenswert, damit vielen Opfern geschulte Hilfe gegeben werden kann.

Opfer sind auch Kinder, deshalb ist es doppelt begrüßenswert, dass auch ein Kinder­anwalt geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.36

 


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