Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 66

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Csörgits. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.20.25

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst eine Bemerkung zu meiner Vorrednerin: Ein unzureichendes Angebot von Kinderbetreu­ungseinrichtungen in verschiedenen Bundesländern ist sicherlich mit ein Grund, warum es Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf schwer haben. Der zweite Grund ist, dass die Berufspausen viel zu lang sind, und der dritte, und zwar ganz gravierende, Grund ist, dass diese Bundesregierung keine ausreichenden Maßnahmen setzt, damit es zu mehr Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen, kommt. – Das zum Ersten. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Zweiten möchte ich auf die Ausführungen des Vorredners Keuschnigg kurz ein­gehen und sagen: Es stimmt schon, dass es im Zusammenhang mit dem Kinder­geldbezug zu einer höheren Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Zusammen­hang mit der Pension kommt, das ist richtig. Falsch ist allerdings der Betrag, den er genannt hat. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 1 157 € pro Monat. Es stimmt zwar, dass das mehr als das letzte Mal ist, aber Tatsache ist – und das darf man nicht außer Acht lassen –, dass es durch Ihre Pensionsreform dazu kommt, dass bei der Pensionsberechnung nicht mehr die besten fünfzehn Jahre herangezogen werden, sondern es langfristig zu einer lebenslangen Durchrechnung kommt. Das bedeutet, dass Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Teilzeitarbeit auch eine wesentlich größere Bedeutung für die Pensionsberechnung haben.

Daher ist unsere Forderung immer die gewesen, längere Zeiten der Kinderbetreuung und auch einen höheren Betrag anzurechnen, damit die Frauen in der Pension mit ihrem Bezug nicht noch tiefer runterrasseln, als es heute schon der Fall ist. Man darf nämlich auch nicht vergessen, dass die durchschnittliche Pension der Frauen im Jahre 2004 724 € ausgemacht hat, und wenn es da noch zu Einschränkungen kommt – dank Ihrer unsozialen Politik! –, dann bedeutet das, dass man die Frauen spätestens im Alter der Armut preisgibt.

Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion der letzten zwei Tage anbringen. Die Diskussion der letzten Tage lässt sich für mich koppeln mit einem von mir sehr geschätzten Kulturschaffenden, der leider viel zu früh verstorben ist. Qualtinger sagte im Zusammenhang mit „Der Wilde mit seiner Maschin’“: Ich weiß zwar nicht, wohin wir fahren, aber dafür sind wir schneller dort! – Das erinnert mich verdammt stark an diese Bundesregierung! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Marek. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.23.13

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Öllinger und auch andere Kollegen und Kolleginnen von der Opposition, nach drei Tagen permanenter Konfrontation mit einem neuen Begriff sollten eigentlich auch Sie sich die Bezeichnung „BZÖ“ merken können, denn ansonsten wirft das nicht unbedingt ein gutes Bild auf Ihre Aufnahmefähigkeit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Es geht um den Inhalt!)

Nun zum Sozialbereich. – Der Sozialbericht wurde in der Gesetzgebungsperiode von 1966 bis 1970 unter dem ÖVP-Bundeskanzler Josef Klaus eingeführt. Erstmals gab es damals einen Bericht über die soziale Lage in Österreich. (Abg. Dr. Jarolim: Sie


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