diese Investitionen für Familien sind wichtig und richtig, denn wenn es unseren Familien gut geht, dann geht es auch unserem Land gut!
Ich möchte ein Wort zur Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes, das gerade als Begutachtungsentwurf vorliegt, sagen. Ich erwähne das jetzt, weil es einen Antrag der KollegInnen von der SPÖ insbesondere betreffend nicht österreichische Staatsbürger gibt. – Nach der derzeitige Rechtslage haben nicht österreichische Staatsbürger einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld dann, wenn die Voraussetzungen für Familienbeihilfe gegeben sind, und eine Voraussetzung für Familienbeihilfe ist unter anderem, dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem Ehepartner besteht. In Innsbruck gibt es jetzt allerdings einen Fall, dass sich eine Nichtösterreicherin auf Grund schwerer Misshandlungen durch den Ehepartner im Innsbrucker Frauenhaus aufhält und damit diese Bestimmung betreffend gemeinsame Haushaltsführung nicht mehr erfüllt.
Im Begutachtungsentwurf der FLAF-Novelle ist vorgesehen, dass nichtösterreichische StaatsbürgerInnen dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn ein legaler Aufenthalt in Österreich gegeben ist. Das würde heißen, dass es keinerlei abgeleitete Familienbeihilfsansprüche mehr geben würde.
Meine lieben KollegInnen von der SPÖ, ich möchte einfach gerne empfehlen, dieser Novelle, wenn es so weit ist, zuzustimmen. Damit wären die Forderungen erfüllt und alles, was in diesem Antrag steht, wäre enthalten.
Abschließend darf ich als Familienpolitikerin sagen, dass ich stolz darauf bin mitzuarbeiten, und dass wir Maßnahmen seit dem Jahre 2000 gesetzt haben, durch welche Österreich das familienfreundlichste Land in Europa geworden ist. – Wir freuen uns alle darüber! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. Auch sie wünscht 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.58
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen und am Schluss der Debatte über diesen Tagesordnungspunkt möchte ich Ihnen anhand eines Schaubildes noch einmal die Situation und die langjährige Entwicklung der Budgetdaten zeigen. (Die Rednerin platziert vor sich auf dem Rednerpult eine Tafel mit der Aufschrift „Schuldenpolitik der SPÖ“.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dieser
einfachen Darstellung sehen Sie sehr deutlich, warum wir jährlich
7 Milliarden € allein für Zinsen aufwenden müssen. Anhand dieses
Schaubilds erkennen Sie auch deutlich, wem wir das zu verdanken haben. Der
Schuldenstand stammt aus den siebziger und achtziger Jahren. In den Jahren von
1970 bis 1986, also in den Jahren der SPÖ-Alleinregierung und am Ende der
Kleinen Koalition, wurden 20,4 Milliarden € an Schulden neu
erwirtschaftet. Seit die ÖVP in die Regierung eingetreten ist, also seit 1987,
ist die Summe der Einnahmen höher als die Summe der Ausgaben, und von 2000 bis
2006 wurde ein Überschuss bei den laufenden Einnahmen gegenüber den laufenden
Ausgaben von sogar 20 Milliarden € erzielt. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Diese Zahlen sprechen für sich und
verdeutlichen die Budget-, Wirtschafts- und Regierungskompetenz dieser
Bundesregierung! Besonders die junge Generation muss nun diese Schuldenlast
abarbeiten, die Sie hinterlassen haben! (Abg. Gaál: Reden Sie doch keinen Unfug!)
Damit wir bei den Sozialleistungen weit vorne liegen und damit wir trotz einer international schwachen Konjunktur die Sozialleistungen erhöhen können, waren einige