Die
sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat gemäß § 93 Abs. 2 der
Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung
eingebrachte schriftliche Anfrage 2941/J der Abgeordneten Dr. Gusenbauer
und KollegInnen an den Bundeskanzler betreffend „Milliardengrab Eurofighter“
dringlich zu behandeln.
Die
Durchführung der Dringlichen Anfrage wird um 15 Uhr erfolgen.
Fristsetzungsantrag
Präsident Dr.
Andreas Khol: Weiters
hat vor Eingang in die Tagesordnung die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits
beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 21/A
betreffend ein Bundesgesetz zur Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz
eine Frist bis 8. Mai 2005 zu setzen.
Ferner
liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der
Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen
Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für
die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt
wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden. Die Abstimmung
folgt dann unmittelbar darauf.
Hiemit unterbreche
ich die Sitzung bis 15 Uhr zum Aufruf der Dringlichen Anfrage.
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(Die Sitzung wird um 10.34 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
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der
Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler
betreffend Milliardengrab Eurofighter (2941/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist 15 Uhr. Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir gelangen zur Behandlung der Dringlichen Anfrage 2941/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführerin.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden
Wortlaut:
Der
Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-143 d.B.) über die
Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung,
Gegengeschäftsvertrag) kommt zu dem Schluss, dass durch den Ankauf des
Eurofighters Typhoon die Luftraumüberwachung für die nächsten 30 Jahre
nur „eingeschränkt möglich sein wird“ (Präsident Dr. Moser am 20.4.2005 im
Rahmen der Vorstellung des RH-Berichtes).
Gleichzeitig sind die Kosten dieser „eingeschränkten Lösung“ völlig unübersichtlich, betragen aber mindestens 2,167 Milliarden Euro für den Ankauf von 18 Flugzeugen. Ebenso stellte der Rechnungshof fest, das zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung noch weitere so genannte Nachbeschaffungen in Höhe von 463 Mio Euro