§ 84 Strafprozessordnung Anzeige
zu erstatten, wenn er Strafbares finden sollte oder gefunden hätte.
Offensichtlich hat er das nicht getan. (Zwischenruf
des Abg. Dr. Kräuter.)
Es haben die Medien darüber sehr viel geschrieben, es haben die Staatsanwälte geprüft, und es hat auch niemand gesagt, dass irgendein Staatsanwalt zurückgehalten worden wäre, hier seine Pflicht zu erfüllen – das ist auch ganz wesentlich.
Und im strafrechtlichen Vorverfahren gibt es – entschuldigen Sie den technischen Ausdruck – eine Berechtigung und Verpflichtung zum Erkundungsbeweis. Die Gerichte und die Staatsanwälte müssen von sich aus auch Verdachtsmomenten nachgehen, auf die sie nicht hingewiesen wurden.
Ich sage Ihnen also ganz eindeutig: Aus meiner Sicht als Mandatar kann ich der Einsetzung eines Abfangjäger-Untersuchungsausschusses nicht zustimmen. (Abg. Dr. Kräuter: Sie verwechseln ja da etwas! Sie reden ja von etwas Falschem!) Ich sage Ihnen aber Folgendes: Grund für die viele und für die heftige Kritik sind die fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ich muss etwas erwähnen, was mich heute etwas getroffen hat, und zwar vom Herrn Klubobmann Molterer, der von einer Achse Cap – Strache gesprochen hat. Ich muss das erwähnen, weil ich nicht haben möchte, dass hier Zerstörungspotential freigesetzt wird, weil sich die Freiheitliche Partei verpflichtet fühlt, das Regierungsprogramm umzusetzen.
Dieses Zerstörungspotential sehe ich darin,
dass man – und hier wieder zu den rechtlichen Rahmenbedingungen –
zunehmend zu übersehen beginnt, dass die ÖVP einen Vertragspartner für dieses
Arbeitsübereinkommen hat. Dieser Vertragspartner heißt Freiheitliche Partei.
Und der Obmann der Freiheitlichen Partei heißt Strache. (Abg. Dr. Kräuter: Der
ist für den Untersuchungsausschuss!)
Ich bitte, nicht zu übersehen, dass hier ein Vertrag besteht, der droht zerstört zu werden und den man nicht politisch wegargumentieren kann in seiner rechtlichen Konsistenz. Die ÖVP und vor allem der Herr Bundeskanzler haben sich entschlossen, mit Personen, die nicht mehr dem Vertragspartner Freiheitliche Partei angehören, die Regierung fortzuführen.
Ich glaube, dass daraus auch die
Verpflichtung besteht oder entstanden ist, Herr Bundeskanzler, sich wirklich
mit dem Vertragspartner einmal an einen Tisch zu setzen und reinen Tisch zu
machen, rechtlich reinen Tisch zu machen, damit wir wirklich die rechtliche
Grundlage haben, dieses Arbeitsübereinkommen umzusetzen. Wenn das nicht
geschieht, geht diese Beunruhigung nicht von der FPÖ aus. – Danke. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Applaus
von den Grünen!)
17.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Wunschredezeit: 5 Minuten, Restredezeit: 7 Minuten. – Bitte.
17.14
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon erstaunlich, welche Worte mein Vorredner jetzt gerade hier auch an den Koalitionspartner gerichtet hat.
Ich hatte mir vorher schon gedacht, der Antrag Molterer, Scheibner – ich glaube, das waren die Initiatoren des Antrags auf namentliche Abstimmung, der vom Parlamentspräsidenten verlesen wurde (Zwischenruf des Abg. Riepl) – zeigt sehr stark auf, dass in dieser Koalition nicht nur kleine Risse vorhanden sind, sondern massive Gletscher-