Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 40

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Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (892 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesund­heit und Tierquarantäne (943 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/4 (III-146 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verfassungsausschuss:

Tätigkeitsberichte des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds für den Berichtszeitraum 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-150 d.B.).

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 7 bis 10, 11 bis 21, 22 bis 25, 26 bis 33 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zu­sammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der Parlamentsklub der ÖVP hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Entschließungsantrag 600/A (E) der Abgeordneten Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschäftigungs­offensive der Bundesregierung dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird dieser Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters haben die Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolle­ginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Unter­suchungsausschuss betreffend die Beschaffung von Kampfflugzeugen einzusetzen.

Die Durchführung einer Debatte hierüber wurde nicht verlangt.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

 


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