Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 62

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Bösch. – Bitte.

 


11.36.48

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Herr Bundeskanzler! – Herr Bundeskanzler, ich bin geradezu dankbar, dass in Ihrer Krawatte ein bisschen Blau drinnen ist. Das freut mich ganz besonders, möchte ich am Beginn meines Debattenbeitrages sagen. (Ruf: Orange aber auch! – Abg. Mag. Molterer: Der Gusenbauer hat eine ganz blaue! – Abg. Dr. Fekter: Sehr blau!)

Wir debattieren heute über den neuen EU-Verfassungsvertrag. In vielen Fragen, meine Damen und Herren, konnte sich die Republik Österreich in den Debatten im Konvent und danach auf europäischer Ebene durchsetzen und in vielen Fragen nicht. So ist das auf internationaler Ebene, und so ist es auch mit diesem neuen Verfassungsvertrag, den wir heute ratifizieren werden.

Wir konnten uns nicht durchsetzen bei der Gestaltung der Präsidentschaft und der Kommissare, bei der Forderung: jedes Land ein Kommissar! Da musste eine Über­gangsregelung gefunden werden. Wir konnten aber sicherstellen, dass es eine Subsidiaritätskontrolle gibt, dass es keine willkürlichen Sanktionen für Mitgliedsländer mehr geben wird, dass es eine Austrittsmöglichkeit gibt, dass es Klagsmöglichkeiten gibt und dass die Bürgerrechte in dieser neuen Verfassung verankert sind.

Diese neue EU-Verfassung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo, und eine Verbesserung ist auch notwendig, wenn diese Europäische Union von mittlerweile 25 Mitgliedern funktionieren soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Deshalb stimme ich, stimmen die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Freiheitlichen Klub der Ratifizierung dieser EU-Verfassung heute zu.

Es werden auch – und das ist für mich als Freiheitlicher ganz besonders bedeutend – einige Grundprinzipien festgehalten, die wichtig sind. Es bleibt die Einstimmigkeit in essentiellen Bereichen erhalten, zum Beispiel in Verfassungsänderungen, zum Beispiel in den Beschlüssen zur europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wo es auch um militärische Einsätze geht.

Es bleiben auch die Mitgliedsländer die Grundbausteine dieser Europäischen Union, und der Europäische Rat, die Zusammenkunft der Regierungschefs der Mitgliedsländer werden weiterhin – und das ist ganz besonders bedeutend – die Konstituante dieser Europäischen Union sein. Das ist für mich von ganz besonderer Bedeutung, dass wir nämlich nach dem Wirksamwerden dieser neuen Verfassung nicht die Vereinigten Staaten von Europa haben werden, sondern die Europäische Union, eine ganz spe­zifische politische Einrichtung, einen Völkerverbund, einen Staatenbund, wie auch immer man das nennen wird, der seine spezifischen Eigenheiten haben wird, seine Vielfalt, aber auch seinen Reichtum in seiner Geschichte, seiner Politik und in seiner Weiterentwicklung.

Meine Damen und Herren! Diese Verfassung wird es aber auch möglich machen, dass die einzelnen Staaten ihre Interessen weiterhin konsequent vertreten können. Es gibt die verschiedensten Mechanismen, auf europäischer Ebene wirksam zu werden, und dass dies notwendig ist, sehen wir ja jeden Tag in der alltäglichen Politik. Ob es nun um den Transitverkehr, Tiertransporte, Umweltbelastungen, was auch immer, geht: Es besteht sichtbar die Notwendigkeit, dass sich die nationalen Länder um ihre Interessen auf europäischer Ebene kümmern. Und das ist auch mit dieser neuen Verfassung möglich.

 


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