Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 123

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Die e-Card ist ein Zukunftsprojekt, das höchste Anforderungen an Organisation, Logistik und Technik stellt. Mit der e-Card wird es zukünftig 42 Millionen Kranken­scheine weniger geben; es wird keine Auslandskrankenscheine mehr geben; die Ser­vicequalität wird gesteigert; Betriebe werden von Bürokratie entlastet; Abläufe werden vereinfacht und die Kontrolle wird verbessert.

Es gibt auch schon einen verbindlichen Plan, sodass, vom Burgenland ausgehend, die Einführung der e-Card in ganz Österreich möglich wird. Derzeit ist es so, dass gerade viele Chipkarten an die Bürgerinnen und Bürger sowie Terminals an die nieder­gelas­senen Ärzte ausgeliefert werden.

Ein Blick über die Grenzen zeigt: Deutschland plant die Einführung der Chipkarte nach österreichischem Modell. Die Kundenzufriedenheit der bisher mit Chipkarten aus­gestatteten Bürgerinnen und Bürger beläuft sich auf 95,2 Prozent. Die Ärzte, welche am Anfang sehr kritisch waren, akzeptieren diese Karte jetzt zu 82,1 Prozent.

Mein Dank gilt Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, welche gemeinsam mit dem Hauptverband – hier möchte ich explizit Herrn Generaldirektor Kandlhofer erwähnen – dieses Projekt vorangetrieben hat und diesem zur Umsetzung verhilft.

Ja, es gab Pannen bei dieser e-Card; sie ist jedoch eine Perspektive für die Zukunft. Wir stehen jedenfalls dazu und hoffen, sie bald alle nützen zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung zu Punkt 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen An­trages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

14.59.01Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Be­schäftigungsoffensive der Bundesregierung (600/A) (E)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zur dringlichen Behand­lung des Selbständigen Antrages 600/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit war immer eine Priorität der österreichischen Bun­desregierung. Die Schaffung von Rahmenbedingungen für mehr Wachstum ist dabei die zentrale Herausforderung, denn nur durch ein ausreichendes Wachstum entstehen neue Arbeitsplätze, womit die Arbeitslosigkeit nachhaltig gesenkt werden kann.

Die österreichische Arbeitslosenquote war Ende April 2005 nach Irland (4,3%) und Luxemburg (4,5%) die drittniedrigste in der Europäischen Union. Die Arbeitslosenquote der EU-25 beträgt 8,9% (Februar 2005) und liegt damit deutlich über dem öster­reichischen Wert. Insgesamt waren Ende April ca. 246.000 Österreicher und Öster­reicherinnen ohne Arbeit, EU-weit sind 19 Millionen Menschen auf Arbeitsuche. Jeder Arbeitsloser ist aber ein Arbeitsloser zuviel und deshalb müssen gezielte Anstren­gungen unternommen werden, um die Arbeitslosigkeit zu senken.

Bei der Jugendarbeitslosenquote (15 bis 24 Jahre) liegt Österreich mit 10,1% (März 2005) nach wie vor deutlich unter dem europäischen Durchschnitt (EU-25) von 18,8% im Februar 2005.

 


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