Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 188

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gruppen und Funktionen für die Jahre 2002 und 2003 auf Basis der Erhebungen der Bundesanstalt Statistik Austria dar.

Der ebenso angestrebte Bericht gemäß Artikel 1 § 8 Abs. 3 des Bezügebegrenzungs­gesetzes über Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, wurde auf Grund eines Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses nicht ermöglicht, da hier Be­stimmungen der Datenschutzrichtlinie der Anwendung jener Bestimmungen des Bezü­ge­begrenzungsgesetzes entgegenstanden und eine namentliche Offenlegung der Be­züge und die Beschaffung von Daten zu diesem Zweck nicht zuließen.

Das in lobens­werter Weise erstellte Zahlenwerk beruht auf Administrativdaten und da insbe­sondere auf Steuer- und Sozialversicherungsdaten. So wurden auf rund 400 Seiten die Ein­kommen der unselbstständig und selbstständigen Erwerbstätigen, Daten aus der Land- und Forstwirtschaft sowie die Einkommen der Pensionisten dargestellt. Erstmals werden im Bericht – nach Anregung des Vorgängerberichtse – auch Einkommens­ergebnisse in Verbindung mit Informationen zur Arbeitszeit präsentiert, um eine objek­tivere Aussagekraft der Daten zu gewährleisten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Bericht des Rechnungshofes gibt ein umfas­sendes Bild der durchschnittlichen Einkommen der österreichischen Bevölkerung im Jahre 2003. Unselbstständig Erwerbstätige verdienten im Durchschnitt 21 060 €; diffe­renziert zwischen Frauen und Männern: 15 380 € die Frauen und durchschnittlich 25 830 € die Männer. Das mittlere Jahreseinkommen ist bei männlichen Beamten am höchsten, am zweithöchsten bei den weiblichen Beamten; der dritthöchste Wert wird bei den männlichen Angestellten festgestellt. Alle weiteren Zahlen können Sie dem umfangreichen Werk entnehmen, das in Telefonbuchstärke vor dem Präsidenten des Rechnungshofes aufliegt.

Die Einkommen der Pensionisten lagen durchschnittlich bei 14 220 €. Unterscheidet man weiter nach Pensionsversicherungsanstalten, liegt das Bruttojahreseinkommen der beiden Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen unter jenem der Un­selbst­ständigen. Besonders niedrige Pensionen lassen sich bei den Pensionisten der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erkennen. Hier befindet sich das mittlere Einkommen der Alterspension in einer Höhe von 8 774 €.

Abschließend möchte ich mich noch einmal lobend für die Erarbeitung dieses umfang­reichen Berichtes bedanken. Die Zusage des Rechnungshofpräsidenten, diesen Bericht noch weiter zu differenzieren und mehr schlussfolgernden Text einzubringen, wird der Politik zukünftig ein noch besseres Nachschlagewerk und Hilfe für die Ent­scheidungsfindung sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.22.23

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Bei 4 Minuten Rede­zeit lasse ich den dicken Bericht gleich auf der Bank. – Jedenfalls: ein gutes Werk. Ich glaube, Präsident Moser wird, wenn er noch Stellung nimmt, erklären kön­nen, wie das in Zukunft für die Verwender des Berichtes, namentlich die Abgeord­neten, noch besser und nachvollziehbarer gestaltet werden kann. Ich will also sofort nach diesem Lob in die Sache einsteigen.

Es ist natürlich bedauerlich, was den Teil 1, Gehaltsoffenlegungen, betrifft, der ja in Wirklichkeit in diesem Bericht nicht vorhanden ist und nicht vorkommt, weil der Verfas­sungsgesetzgeber in den neunziger Jahren natürlich etwas Schlaues gemeint und gewollt hat. Ob das jetzt noch sanierbar ist oder nicht, darüber könnten wir uns wirklich


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