Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 89

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7. Die Novellierungsanordnung der Z 7 lautet:

„7. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 32 angefügt:“

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Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben vorgetragene Abänderungsan­trag der Abgeordneten Amon, Niederwieser, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Amon MBA, DDr. Erwin Niederwieser, Mares Rossmann Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regie­rungsvorlage (847 der Beilagen) betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und über den Antrag 531/A der Abgeordneten Werner Amon MBA, Mag.Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird (945 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben genannten Bericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geän­dert:

1. Der Einleitungssatz lautet:

„Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bun­desgesetz BGBl. I Nr. 153/2004, wird wie folgt geändert:“

2. In Z 1 (Art. 14 Abs. 5a) entfällt das Wort „österreichischen“.

3. Die Novellierungsanordnung der Z 2 lautet:

„2. In Art. 14 Abs. 6 wird nach der Absatzbezeichnung „(6)“ folgender Satz eingefügt:“

4. Die Novellierungsanordnung der Z 3 lautet:

„3. Nach Art. 14 Abs. 6 wird folgender Abs. 6a eingefügt:“

5. In Z 3 (Art. 14 Abs. 6a) werden die Worte „Der Gesetzgeber“ durch die Worte „Die Gesetzgebung“ ersetzt.

6. In Z 4 (Art. 14 Abs. 10) wird die Wendung „in diesen Angelegenheiten“ durch die Wendung „in vorstehenden Angelegenheiten“ ersetzt.

7. Die Novellierungsanordnung der Z 7 lautet:

„7. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 32 angefügt:“

Begründung:

Dieser Abänderungsantrag dient lediglich redaktionellen Klarstellungen.

Zu Z 1 (Einleitungssatz):

In der derzeitigen Fassung des Einleitungssatzes wird berücksichtigt, dass die – vor der Regierungsvorlage 847 d.B. bzw. dem Antrag 531/A eingebrachte – Regierungs-


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