vorlage 832 d.B. ebenfalls eine Änderung des B-VG vorsieht.
Da eine Beschlussfassung des Nationalrates über diese Regierungsvorlage bisher
nicht erfolgt ist, ist der Einleitungssatz entsprechend anzupassen.
Zu Z 2 (Art. 14 Abs. 5a):
Das Eigenschaftswort „österreichisch“ vor dem Wort
„Schule“ kann als überflüssig entfallen, weil im systematischen Kontext des
Art. 14 B-VG immer nur von der österreichischen Schule die Rede ist (ohne
dass dies eigens erwähnt wird oder erwähnt zu werden bräuchte).
Zu Z 3 (Art. 14 Abs. 6):
Die Neufassung der Novellierungsanordnung soll
klarstellen, dass der in Z 2 vorgeschlagene Satz Art. 14 Abs. 6
B-VG nicht etwa vorangestellt, sondern als erster Satz eingefügt werden soll.
Zu Z 4 (Art. 14 Abs. 6a):
Die Neufassung der Novellierungsanordnung soll
klarstellen, dass der neue Absatz „(6a)“ im Art. 14 eingefügt wird.
Zu Z 5 (Art. 14 Abs. 6a):
Die Verwendung des Begriffes „Gesetzgeber“ im B-VG ist
ungebräuchlich; er soll daher durch den – auch in Art. 14 Abs. 1
bis 5 B‑VG verwendeten – Begriff „Gesetzgebung“ ersetzt werden.
Zu Z 6 (Art. 14 Abs. 10):
Es soll klargestellt werden, dass das Erfordernis einer
2/3-Mehrheit sich auch auf Staatsverträge mit Inhalt der Angelegenheiten des
Art. 14 Abs. 10, erster Satz bezieht.
Zu Z 7 (Art. 151):
Redaktionelle Richtigstellung der Novellierungsanordnung.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ebenfalls ist der Abänderungsantrag des Vorredners, jener des Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde, ausreichend unterstützt, und beide Anträge stehen mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.
13.20
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Das Tauziehen um die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit war ein sehr langwieriges. Parteichef Gusenbauer hat das im Dezember des vergangenen Jahres vorgeschlagen, als die Diskussion um die PISA-Ergebnisse unser Land durchzogen hat. Es wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden, und was vor allem wichtig ist: dass die Schüler und Schülerinnen gewonnen haben. Es muss bessere Chancen für Kinder geben, und diese besseren Chancen müssen auch in der Schulorganisation im Bereich der Ressourcen bereitgestellt werden. So zum Beispiel für die sprachliche Frühförderung – darauf legt auch die Zukunftskommission einen sehr großen Schwerpunkt.
Ein weiterer Bereich ist die Integration. Die schulische Integration von behinderten Kindern ist ein Thema, das noch sehr am Rande der Schuldebatte steht. Wir sind für die Integration von behinderten Kindern in das Schulsystem und wollen auch den Weg zur Inklusion gehen. Es ist hier jetzt die Bahn frei für die Integration ab der 9. Schulstufe,