macht in der
Ausübung der Rechte keinen Unterschied zwischen Oppositions- und Regierungspartei.
Es war daher selbstverständlich das geschäftsordnungsgemäß verbriefte Recht
der Österreichischen Volkspartei, gestern einen Dringlichen Antrag einzubringen,
und zwar zu einem sehr wohl dringlichen Thema, nämlich zur Arbeitsmarktsituation
in Österreich. (Abg. Dr. Glawischnig: Sehr
dringlich!)
Drittens, Frau
Abgeordnete Glawischnig, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die
Geschäftsordnung eine sehr klare Regelung für Vertretungsfragen festlegt: dass
nämlich ein Staatssekretär selbstverständlich befugt ist, jeden Bundesminister –
und damit selbstverständlich auch den Bundeskanzler – hier im Parlament zu
vertreten.
Damit es alle
wissen: Der Herr Bundeskanzler war heute in Kärnten, und zwar in einer
wichtigen Frage, nämlich im Sinne einer Konsenserzielung in der Ortstafelfrage,
und er befindet sich jetzt bei einem seit langem geplanten Termin, nämlich der
offiziellen Feier des Burgenländischen Landtages – Frau Abgeordnete
Pfeffer nickt, sie weiß es – zum Festakt 60 Jahre Österreich.
Ich denke, dass es gut ist, dass Franz Morak hier im Parlament ist und der Herr Bundeskanzler bei diesem Festakt des Burgenländischen Landtages und damit würdig die Republik Österreich vertritt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Scheibner. – Bitte.
15.04
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist es das Recht jedes Abgeordneten, hier die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern zu verlangen. Darüber wird der Nationalrat zu befinden haben.
Es ist aber auch das Recht eines Regierungsmitgliedes, sich
entsprechend der Geschäftsordnung
und der Bundesverfassung hier im Hohen
Haus vertreten zu lassen, wenn es durch andere Termine verhindert ist. Und genau das geschieht heute bei
dieser Dringlichen Anfrage.
Andere Bewertungen,
dass Dringliche Anfragen von verschiedenen Fraktionen nicht aktuell sind,
gerade wenn es um den Arbeitsmarkt geht, sind, wie ich meine, nicht Gegenstand von Geschäftsordnungsdebatten, sondern das ist politisch zu
bewerten. Und ich glaube, jeder wird auch politisch bewerten, was es heißt,
wenn Abgeordnete hier der Meinung sind, dass der Kampf um Arbeitsplätze, dass
der Kampf um den Arbeitsmarkt nicht von großer Aktualität sei.
Vor dem Hintergrund
dessen, dass man hier in einer entsprechenden Zeit, auch in einer interessanten
Zeit für die mediale Berichterstattung diese wichtige Debatte, die wir jetzt
vor uns haben, führen soll, wäre es auch überhaupt nicht sinnvoll – wenn
ohnehin jeder weiß, dass der Herr Bundeskanzler im Burgenland ist –, jetzt
die Sitzung zu unterbrechen, eine Stunde oder eineinhalb Stunden zu warten und
dann mit einiger Verspätung in diese Debatte einzugehen.
Deshalb ist klar, dass auch meine Fraktion diesem Antrag der Grünen nicht zustimmen wird, sondern geschäftsordnungsmäßig korrekt wird Herr Staatssekretär Morak Herrn Bundeskanzler Schüssel hier vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann-Stellvertreter Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.