im Sportausschuss diskutiert haben – wo Sie eindeutig überfordert und inhaltlich nicht kompetent genug waren, Antworten zu geben –, über Abgeordnete dieses Hauses herzuziehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.
Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 883 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung
zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Konsens ist eingekehrt:
Das wird einstimmig beschlossen. (E 108.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten, seinen Bericht 884 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 884 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um
ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
(E 109.)
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
(784 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und
andere publizistische Medien (Mediengesetz) geändert wird (874 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
(861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch
das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz – ZessRÄG)
(882 d.B.)
29. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
(831 d.B.): Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt
Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich
(875 d.B.)
30. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag
445/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes und über den