Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 39

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Zu diesem Punkt des friedlichen Europa: Ich kann schon nachvollziehen, wenn Herr Klubobmann Gusenbauer meint, die Last müsse innerhalb der europäischen Staaten neu verteilt werden. Es stimmt, dass die 10 Neuen mehr Unterstützung brauchen und dass es auch innerhalb der 15 alten Mitgliedstaaten zu einer neuen Verteilung kommen sollte. Aber nicht nur die 10 Neuen brauchen mehr Unterstützung, sondern Solidarität in Europa heißt auch Solidarität gegenüber Kroatien, Bulgarien, Rumänien und den anderen Staaten des Balkans, denn dieses Friedensprojekt ist nur dann abzusichern, wenn auch den Ländern Südosteuropas eine Perspektive gegeben wird. Und das kostet nun einmal etwas! Es kostet aber viel weniger als ein Krieg und ein Wieder­aufbau – vom menschlichen Leid ganz zu schweigen. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Im Sinne dieses Friedensprojektes Europa ist es sehr wohl nötig, auch die Last inner­halb der EU-Staaten neu zu verteilen. Das heißt aber nicht, weniger zu zahlen, son­dern sich durchaus zu überlegen, ob man da nicht auch mehr zahlen muss. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

10.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.11.20 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3056/J bis 3101/J.

Zurückziehung: 3051/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 34/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 2728/AB bis 2836/AB.

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 2536/AB.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 31/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Agrarrechtsänderungsgesetz 2005 (968 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investment­fondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz geändert werden (969 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschluss­prüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz – A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (970 d.B.),

Gewerberechtsnovelle 2005 (971 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen­steu­er­gesetz 1988 sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 ge­ändert werden (972 d.B.),

 


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