Zu diesem Punkt des friedlichen Europa: Ich
kann schon nachvollziehen, wenn Herr Klubobmann Gusenbauer meint, die Last
müsse innerhalb der europäischen Staaten neu verteilt werden. Es stimmt, dass
die 10 Neuen mehr Unterstützung brauchen und dass es auch innerhalb der
15 alten Mitgliedstaaten zu einer neuen Verteilung kommen sollte. Aber
nicht nur die 10 Neuen brauchen mehr Unterstützung, sondern Solidarität in
Europa heißt auch Solidarität gegenüber Kroatien, Bulgarien, Rumänien und den
anderen Staaten des Balkans, denn dieses Friedensprojekt ist nur dann
abzusichern, wenn auch den Ländern Südosteuropas eine Perspektive gegeben wird.
Und das kostet nun einmal etwas! Es kostet aber viel weniger als ein Krieg und
ein Wiederaufbau – vom menschlichen Leid ganz zu schweigen. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Im Sinne dieses Friedensprojektes Europa
ist es sehr wohl nötig, auch die Last innerhalb der EU-Staaten neu zu
verteilen. Das heißt aber nicht, weniger zu zahlen, sondern sich durchaus zu
überlegen, ob man da nicht auch mehr zahlen muss. (Beifall bei den Grünen
sowie des Abg. Dr. Matznetter.)
10.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat
folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3056/J bis 3101/J.
Zurückziehung: 3051/J.
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des
Nationalrates: 34/JPR.
2. Anfragebeantwortungen: 2728/AB bis 2836/AB.
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 2536/AB.
Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 31/ABPR.
3. Regierungsvorlagen:
Agrarrechtsänderungsgesetz
2005 (968 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden (969 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen
(Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz – A-QSG) erlassen und das
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (970 d.B.),
Gewerberechtsnovelle
2005 (971 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz,
das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 sowie
das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden
(972 d.B.),