Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 56

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gebotenen Gleichbehandlung der Präsenzdienstpflichtigen – auch für die Zeit ihrer Geltung nicht definitiv sein.

Es liegt nicht in der Kompetenz des BMLV, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leis­tung von Truppenübungen als Korrelat zum Grundwehrdienst zur Erfüllung der insgesamt mit 8 Monaten festgelegten Präsenzdienstpflicht zu dispensieren. Eine solche Zuständigkeit ist insbesondere auch nicht aus der gesetzlichen Zweckbestim­mung von Truppenübungen („Waffenübungen, die von den Wehrpflichtigen zur Erhal­tung des Ausbildungsstandes und zur Unterweisung in Einsatzaufgaben zu leisten sind“ - § 20 Abs. 2 WG) abzuleiten.

Auch eine Auflistung von alternativen Formen des Präsenzdienstes in § 19 Abs. 1 WG bietet zur Zeit keine gesetzliche Grundlage dafür, dass das Arrangement der Pflichten nach § 20 WG (Kombination von Grundwehrdienst und Truppenübungen mit obliga­torischer Gesamtzeit von 8 Monaten Präsenzdienst mit teilweise variabler Zeitge­staltung im Verhältnis von Grundwehrdienst und Truppenübungen) durch einen gene­rellen und dauerhaften Verzicht auf Einberufung zu Truppenübungen mit der Intention und der Wirkung durchbrochen wird, mittels Weisung eine Verkürzung des Präsenz­dienstes auf 6 Monate herbeizuführen.

Eine solche Weisung ist nicht nur inhaltlich gesetzwidrig, sondern wäre überdies als Missbrauch des Instruments der Weisung zur Umgehung einer rechtlichen Bindung anzusehen, die nur durch gesetzliche Maßnahmen aufgehoben oder geändert werden kann.

Mit vorliegendem Antrag soll daher die gesetzliche Verankerung der Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate ab Beginn des Jahres 2006 festgeschrieben werden. Dies nicht zuletzt deshalb, um den davon betroffenen jungen Staatsbürgern eine größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten. Außerdem sind für ein Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen mit Beginn des Jahres 2008 keine sachlichen Gründe erkennbar, die eine solche Verzögerung rechtfertigen würden.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Auch er spricht 10 Minuten zu uns. – Bitte.

 


10.47.21

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Die Reform des österreichischen Bundes­heeres ist jetzt nach den Beschlüssen der Bundesheerreformkommission in ihrer Umsetzungsphase angelangt, und dieses Wehrrechtsänderungsgesetz, das wir heute debattieren und auch beschließen werden, mit seinen Abänderungsanträgen, ist ein wesentlicher Schritt in der Umsetzung dieser Bundesheerreform.

Meine Damen und Herren, gerade das unterscheidet uns Freiheitliche von den Grünen, von meinem Vorredner, dem Herrn Kollegen Pilz: Wir Freiheitliche haben uns bei diesem Wehrrechtsänderungsgesetz für alles eingesetzt, was dem österreichischen Bundesheer und der Sicherheitspolitik nützen wird. Das Gegenteil ist leider Gottes bei den Grünen der Fall, und Sie haben das wieder einmal unter Beweis gestellt, Herr Kollege Pilz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir Freiheitliche konnten in diesem Wehrrechtsänderungsgesetz wesentliche Verbes­serungen erwirken. Zusammen mit dem Koalitionspartner ist es gelungen, eine Verbes­serung in der Besoldung von länger Dienenden sicherzustellen, Geld- und Sach­prämien nicht nur für Berufs-, sondern auch für Milizsoldaten möglich zu machen. Es


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