gebotenen Gleichbehandlung der Präsenzdienstpflichtigen – auch für
die Zeit ihrer Geltung nicht definitiv sein.
Es
liegt nicht in der Kompetenz des BMLV, von der gesetzlichen Verpflichtung zur
Leistung von Truppenübungen als Korrelat zum Grundwehrdienst zur Erfüllung der
insgesamt mit 8 Monaten festgelegten Präsenzdienstpflicht zu dispensieren. Eine
solche Zuständigkeit ist insbesondere auch nicht aus der gesetzlichen
Zweckbestimmung von Truppenübungen („Waffenübungen, die von den
Wehrpflichtigen zur Erhaltung des Ausbildungsstandes und zur Unterweisung in
Einsatzaufgaben zu leisten sind“ - § 20 Abs. 2 WG) abzuleiten.
Auch
eine Auflistung von alternativen Formen des Präsenzdienstes in § 19 Abs. 1 WG
bietet zur Zeit keine gesetzliche Grundlage dafür, dass das Arrangement der
Pflichten nach § 20 WG (Kombination von Grundwehrdienst und Truppenübungen mit
obligatorischer Gesamtzeit von 8 Monaten Präsenzdienst mit teilweise variabler
Zeitgestaltung im Verhältnis von Grundwehrdienst und Truppenübungen) durch einen
generellen und dauerhaften Verzicht auf Einberufung zu Truppenübungen mit der
Intention und der Wirkung durchbrochen wird, mittels Weisung eine Verkürzung
des Präsenzdienstes auf 6 Monate herbeizuführen.
Eine
solche Weisung ist nicht nur inhaltlich gesetzwidrig, sondern wäre überdies als
Missbrauch des Instruments der Weisung zur Umgehung einer rechtlichen Bindung
anzusehen, die nur durch gesetzliche Maßnahmen aufgehoben oder geändert werden
kann.
Mit
vorliegendem Antrag soll daher die gesetzliche Verankerung der Verkürzung des
Grundwehrdienstes auf 6 Monate ab Beginn des Jahres 2006 festgeschrieben
werden. Dies nicht zuletzt deshalb, um den davon betroffenen jungen
Staatsbürgern eine größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten. Außerdem sind für
ein Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen mit Beginn des Jahres 2008
keine sachlichen Gründe erkennbar, die eine solche Verzögerung rechtfertigen
würden.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Auch er spricht 10 Minuten zu uns. – Bitte.
10.47
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Reform des österreichischen Bundesheeres ist jetzt nach den Beschlüssen der Bundesheerreformkommission in ihrer Umsetzungsphase angelangt, und dieses Wehrrechtsänderungsgesetz, das wir heute debattieren und auch beschließen werden, mit seinen Abänderungsanträgen, ist ein wesentlicher Schritt in der Umsetzung dieser Bundesheerreform.
Meine Damen und Herren, gerade das unterscheidet uns Freiheitliche von den Grünen, von meinem Vorredner, dem Herrn Kollegen Pilz: Wir Freiheitliche haben uns bei diesem Wehrrechtsänderungsgesetz für alles eingesetzt, was dem österreichischen Bundesheer und der Sicherheitspolitik nützen wird. Das Gegenteil ist leider Gottes bei den Grünen der Fall, und Sie haben das wieder einmal unter Beweis gestellt, Herr Kollege Pilz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir Freiheitliche konnten in diesem Wehrrechtsänderungsgesetz wesentliche Verbesserungen erwirken. Zusammen mit dem Koalitionspartner ist es gelungen, eine Verbesserung in der Besoldung von länger Dienenden sicherzustellen, Geld- und Sachprämien nicht nur für Berufs-, sondern auch für Milizsoldaten möglich zu machen. Es