Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 94

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

der UNO brechen und Warlords im Kongo mit Waffen beliefern. Brigadier Moser ist einer dieser illegalen Waffenhändler.

Brig. Moser ist bereits im BMLV einvernommen worden, das seine Aussage an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet hat. Moser hält sich auf Anordnung des General­stabschefs derzeit in Wien auf. Nach wie vor ist er als Verteidigungsattaché Öster­reichs in Berlin im Amt.

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren nach dem Heeresdisziplinargesetz, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bzw. bereits eingeleiteter Strafverfahren gegen Briga­dier Moser ist er auf Grund der bereits jetzt vorliegenden Faktenlage aus unserer Sicht als Verteidigungsattaché der Republik Österreich untragbar geworden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass Brigadier Hans Helmut Moser seiner Funktion als Verteidigungsattaché enthoben wird.

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Wehrrechts­änderungsgesetz 2005 in 955 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Gaál, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag vorgelegt.

Schließlich liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Gaál vor.

Ich werde über die von den erwähnten Abänderungs- beziehungsweise Zusatz­anträgen und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes – und zwar der Systematik entsprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung betreffend Artikel 1 Ziffer 11 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite