Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 46

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Nächster Punkt, Frau Bundesministerin: PRIKRAF. Sie wissen ganz genau, dass es um nichts anderes geht, als Ihr Klientel zu bedienen, und das in Anbetracht der finan­ziellen Situation der Sozialversicherungen. Es ist nämlich nicht so, dass die privaten Krankenanstalten seinerzeit bei der Installierung des PRIKRAF sehr schlecht ab­geschnitten haben. Sie wissen ganz genau, dass es schon 2002 Mehraufwände gegenüber der alten Regelung gegeben hat, und zwar in der Höhe von insgesamt 7,92 Millionen €, und bis heute, Frau Bundesministerin, wären wir immer noch im Plus. Das heißt, Sie bedienen neuerlich Ihr Klientel. Der Mehraufwand für 2005 beträgt rund 5,4 Millionen €. Es ist bedauerlich, Frau Bundesministerin, dass Sie sich herstellen und eine freiwillige Leistung sozusagen jetzt hochstilisieren, und das in Anbetracht dessen, dass Sie bei den gesetzlichen Sozialversicherungen überall verfügt haben, freiwillige Leistungen zu streichen. Die Schwächsten werden zur Kasse gebeten, und auf der anderen Seite, gerade im PRIKRAF, gibt es keine Aufnahmepflicht, große Probleme beim Leistungsangebot; ich will nicht alles wiederholen.

Das ist nicht unser Ziel, Frau Bundesministerin, und deswegen werden wir dieser Regierungsvorlage auch nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Wunsch­redezeit: gleichfalls 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.45.00

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Wie schon erwähnt, in dieser Regierungsvorlage ist auch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für Wochengeld beim Bezug des Kinder­betreuungsgeldes vorgesehen. Künftig wird bei der Berechnung des Wochengeldes auch ein Kindergeldbezug mit berücksichtigt.

Mit der heutigen Beschlussfassung wird somit eine Lücke geschlossen, die in der all­täglichen Arbeit der zuständigen Beamten oder Vertragsbediensteten sichtbar wurde. An dieser Stelle möchte ich erstens diesen Beamten und Vertragsbediensteten für ihre gute Arbeit danken, an sie aber zweitens auch die Bitte aussprechen, dass sie nun aktiv die Mütter informieren über die Möglichkeit, dass es diese Regelung nun, auch rückwirkend, gibt. Die Frau Bundesministerin hat ja auch darauf hingewiesen, welche zusätzlichen Kosten das hervorrufen würde.

Wenn gesagt wurde, diese Verbesserung wird mit 1. Juli in Kraft treten und das Geld ist auch rückwirkend zu beziehen, so kann ich sagen, dass das auch eine zusätzliche Leistung aus dem FLAF ist. Die Leistungen werden zu 30 Prozent von den Kranken­kassen und zu 70 Prozent vom Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Diese Rege­lung, sehr geehrte Damen und Herren, ist konstruktiv von dieser Regierung umgesetzt worden. Das hat ja auch gestern diese Debatte zur ersten Lesung gezeigt: Wenn etwas aufgezeigt wird, so haben wir immer wieder, auch im Zuge dieses Gesetzes wie in anderen Gesetzen, Verbesserungen herbeigeführt. Es wäre deshalb wirklich endlich an der Zeit, dass die Opposition, egal ob es die SozialistInnen oder die Grünen sind, von der ewigen Schlechtrederei abgeht, zum Wohle unseres Landes, zum Wohle unse­rer Menschen, unserer Mütter und unserer Väter.

Wenn Frau Kollegin Gabriele Heinisch-Hosek von „schlampiger Arbeit“ spricht, dann kann ich nur sagen, Frau Kollegin, Sie haben meiner Meinung nach ein absolutes Desinteresse, wenn es darum geht, etwas positiv zu bewegen. Wir arbeiten nicht schlampig, wir arbeiten gut, effizient, exzellent, zum Wohle von Müttern und Vätern, zum Wohle unserer Familien. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischen­rufe bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) – Die SPÖ hat


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