Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 79

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Dinge in der EU zu ändern. Da haben sich auch der Rat selbst und die Kommission an der Nase zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend, meine Damen und Herren: Die Regierungsparteien haben einen Ent­schließungsantrag eingebracht. Unsere Zustimmung scheint ihnen so wichtig zu sein, dass sie ihn uns nicht einmal vorher gezeigt haben. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich bringe daher einen eigenen Entschließungsantrag ein (Abg. Neudeck: Das geht aber nicht!) und erkläre ihn in seinen Grundzügen dahin gehend (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass es jener Entschließungsan­trag ist, der dem Unterausschuss vorgelegt worden ist. Wenn Sie ihm zustimmen, dann wird es gut für Österreich und für die Union sein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schieder dreht sich zur Regierungsbank um und reicht Staatssekretär Dr. Winkler die Hand.)

12.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Schieder einge­brachte Entschließungsantrag wurde schriftlich überreicht. Ich habe ihn wegen seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung bringen lassen. (Abg. Neudeck: Das kann nicht sein! Er bringt mit dem Schlusssatz einen Antrag ein!)

Der Antrag steht damit auch mit in Verhandlung und wird dem Stenographischen Pro­tokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schieder und KollegInnen betreffend die künftige Finanzierung der Europäischen Union, eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1: Erklärung des Bundeskanzlers zur Situation in der EU

Der Finanzrahmen der Europäischen Union spiegelt natürlich die Zuständigkeiten der Europäischen Union und sieht daher für die vergemeinschafteten Teile der Politik unverhältnismäßig mehr Geld vor, als ihrer Bedeutung  für die wirtschaftliche Entwick­lung, aber auch für das Leben der allermeisten EU-BürgerInnen entspricht. Das bringt das europäische Budget in der Außenwahrnehmung von Anbeginn in eine Schieflage, weil niemand verstehen kann, dass die EU 42% ihrer Mittel für Zwecke der Landwirt­schaftsförderung, aber nur einen Bruchteil davon für Zukunftsinvestitionen (Forschung, Bildung, Infrastruktur u. ä.) ausgibt. Diese Tatsache ist gerade im Lichte der nach den negativ verlaufenen Volksabstimmungen zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden nun europaweit festzustellenden kritischeren Haltung der Bürgerinnen und Bürger zur EU besonders problematisch und bedarf daher einer deutlichen Korrek­tur und – wo diese nicht möglich ist – transparenten Aufklärung.

Auch näheres Hinsehen beim Agrarbudget bringt keine Entspannung, zumal sich dann zeigt, dass einerseits beträchtliche Mittel in reiche EU-Mitgliedstaaten fließen, die den Förderaufwand, wenn auch nach einheitlichen Regeln der EU, auch selbst finanzieren könnten. Im Bereich der Landwirtschaftsförderung ist es andererseits im Rahmen der „mid term review“ auch nicht gelungen, zumindest die Vorschläge des damaligen Agrarkommissars umzusetzen, die eine Deckelung der Förderungen für Flächen bzw. Tierkopfprämien – eine Maßnahme zugunsten der kleinen bäuerlichen Landwirtschaf­ten – mit sich gebracht hätte und eine deutliche Stärkung der Förderung der Entwick­lung des ländlichen Raumes, der dieser Entwicklung tatsächlich bedarf.

Gegenwärtig fließen rund 35% des EU-Budgets in den Bereich Konvergenz- und Strukturförderung. Auch in diesem Bereich gehen beträchtliche Mittel in reiche EU-Mit-


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