Dinge in der EU zu ändern. Da haben sich auch der Rat selbst und die Kommission an der Nase zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend, meine Damen und Herren: Die
Regierungsparteien haben einen Entschließungsantrag eingebracht. Unsere
Zustimmung scheint ihnen so wichtig zu sein, dass sie ihn uns nicht einmal
vorher gezeigt haben. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das
Glockenzeichen.)
Ich bringe daher einen eigenen Entschließungsantrag
ein (Abg. Neudeck: Das geht aber nicht!) und erkläre ihn in
seinen Grundzügen dahin gehend (Präsidentin Mag. Prammer gibt
neuerlich das Glockenzeichen), dass es jener Entschließungsantrag ist, der
dem Unterausschuss vorgelegt worden ist. Wenn Sie ihm zustimmen, dann wird es
gut für Österreich und für die Union sein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Schieder dreht sich zur Regierungsbank um und reicht Staatssekretär
Dr. Winkler die Hand.)
12.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Schieder eingebrachte Entschließungsantrag wurde schriftlich überreicht. Ich habe ihn wegen seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung bringen lassen. (Abg. Neudeck: Das kann nicht sein! Er bringt mit dem Schlusssatz einen Antrag ein!)
Der Antrag steht damit auch mit in Verhandlung und wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schieder und
KollegInnen betreffend die künftige Finanzierung der Europäischen Union,
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1: Erklärung des Bundeskanzlers
zur Situation in der EU
Der Finanzrahmen der Europäischen Union
spiegelt natürlich die Zuständigkeiten der Europäischen Union und sieht daher
für die vergemeinschafteten Teile der Politik unverhältnismäßig mehr Geld vor,
als ihrer Bedeutung für die
wirtschaftliche Entwicklung, aber auch für das Leben der allermeisten
EU-BürgerInnen entspricht. Das bringt das europäische Budget in der
Außenwahrnehmung von Anbeginn in eine Schieflage, weil niemand verstehen kann,
dass die EU 42% ihrer Mittel für Zwecke der Landwirtschaftsförderung, aber nur
einen Bruchteil davon für Zukunftsinvestitionen (Forschung, Bildung,
Infrastruktur u. ä.) ausgibt. Diese Tatsache ist gerade im Lichte der nach den
negativ verlaufenen Volksabstimmungen zur EU-Verfassung in Frankreich und den
Niederlanden nun europaweit festzustellenden kritischeren Haltung der
Bürgerinnen und Bürger zur EU besonders problematisch und bedarf daher einer
deutlichen Korrektur und – wo diese nicht möglich ist –
transparenten Aufklärung.
Auch näheres Hinsehen beim Agrarbudget
bringt keine Entspannung, zumal sich dann zeigt, dass einerseits beträchtliche
Mittel in reiche EU-Mitgliedstaaten fließen, die den Förderaufwand, wenn auch
nach einheitlichen Regeln der EU, auch selbst finanzieren könnten. Im Bereich
der Landwirtschaftsförderung ist es andererseits im Rahmen der „mid term
review“ auch nicht gelungen, zumindest die Vorschläge des damaligen
Agrarkommissars umzusetzen, die eine Deckelung der Förderungen für Flächen bzw.
Tierkopfprämien – eine Maßnahme zugunsten der kleinen bäuerlichen
Landwirtschaften – mit sich gebracht hätte und eine deutliche Stärkung
der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, der dieser Entwicklung
tatsächlich bedarf.
Gegenwärtig fließen rund 35% des EU-Budgets in den Bereich Konvergenz- und Strukturförderung. Auch in diesem Bereich gehen beträchtliche Mittel in reiche EU-Mit-