Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 130

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Neudeck: Jetzt können wir wetten, ob er es schafft oder nicht! – Abg. Dr. Fekter: Ich wette, er schafft es nicht!)

 


14.37.50

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Ich bin ein bisschen fassungslos, aber die Erklärung des Herrn Kollegen Haupt macht eine tatsächliche Berichtigung notwen­dig.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Haupt hat vorhin allen Ernstes erklärt (Abg. Neudeck: Weil Sie sonst nicht auf die Rednerliste kommen!), dass der Betriebsratsob­mann der Bundesbahnen Haberzettl verantwortlich dafür wäre, dass es keine behin­dertengerechte Ausstattung bei den Bundesbahnen gebe und die Behinderten links überholt werden würden.

Ich berichtige tatsächlich: Ausschließlich zuständig für Entscheidungen in Geschäfts­führungsangelegenheiten – das ist natürlich auch die behindertengerechte Ausstat­tung – ist der Vorstand, und der Vorstand alleine hat diese Verantwortlichkeit und nicht ein Betriebsratsobmann. (Abg. Neudeck: Wir werden es Haberzettl ausrichten!)

Ich bin erschüttert, Herr Kollege Haupt. Ich weiß ganz ehrlich nicht, wie man mit die­sem Wissen ein Ministeramt ausüben konnte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das war erstens keine tatsächliche Berichtigung und zweitens war es falsch!)

14.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte. (Abg. Neudeck: Wir werden es Haberzettl aus­richten! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Jarolim und Neu­deck.)

 


14.39.03

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Mit dem heutigen Beschluss zur Anerkennung der Ge­bärdensprache als eigenständige Sprache und deren Verankerung in der Verfassung erfüllen wir nicht nur einen Wunsch der österreichischen Gehörlosenverbände, sondern wir schließen auch eine menschenrechtliche Lücke in unserem Rechtssystem.

Es sind ungefähr – Kollegin Heinisch-Hosek hat es gesagt – 10 000 Menschen, die mitten unter uns leben, aber nicht mehr über Lautsprache ansprechbar sind oder sich nicht oder nur mangelhaft über Lautsprache mitteilen können. Für sie führt zwar die Anerkennung der Gebärdensprache nicht unmittelbar zu einer Verbesserung der Le­benssituation, aber es besteht ab sofort für alle, die mit der Förderung, Ausbildung, Betreuung und Begleitung gehörloser Menschen zu tun haben – in Anerkennung der verfassungsmäßigen Verankerung der Gebärdensprache –, das Recht, dass diese nicht länger als zweitrangige Sprache einzustufen ist.

Möglich geworden ist diese Anerkennung durch mehrere Faktoren:

Erstens ist die Österreichische Gebärdensprache durch die Bemühungen der Karl-Franzens-Universität Graz lehr- und lernbar gemacht worden, indem diese systemati­siert wurde.

Zweitens ist die Spannung aus der Diskussion genommen worden, indem die Expo­nenten der Gehörlosenvereine von ihrer ursprünglichen Forderung abgerückt sind, die Gebärdensprache als primäres Sprachsystem für alle Hörbehinderten einzuführen – eine Forderung, die damals bei allen Schwerhörigenverbänden auf totale Ablehnung


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