und Grüne, machen Verhinderungspolitik! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.48
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Ich muss die Ausführungen des Kollegen Walch tatsächlich
berichtigen, der gesagt hat, dass in 30 Jahren sozialdemokratisch
geführter Regierungen für behinderte Menschen nichts weitergegangen sei. –
Das stimmt nicht!
Richtig ist: 1997 wurde im Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen, dass niemand auf Grund seiner Behinderung diskriminiert werden darf. (Beifall bei der SPÖ.)
14.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.
14.48
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege hier auf der Regierungsbank! Kollege Walch hat jetzt etwas Elan in diese Debatte gebracht und die Erbitterung anklingen lassen, die es bei der Entstehung dieses Gesetzes gab. Es war eine kontroversielle Debatte, die aber auch, wie ich meine, von der Ernsthaftigkeit geprägt war, mit der man an dieses Thema, an diese Problematik herangehen sollte.
Es ist ein großes Thema, es sind komplexe
Tatbestände, die in diesem Gesetz geregelt werden. Ich glaube, all das hat
heute mitgeschwungen. Allerdings hätte ich mir hier in diesem Auditorium, wenn
solch eine Materie verhandelt wird, eine größere Präsenz erwartet. (Abg. Haidlmayr – in Richtung
ÖVP und Freiheitliche –: Da sieht man, wie wichtig den Koalitionsparteien
das ist! – Gegenrufe bei der ÖVP.)
Ich meine, dass die Verbesserungen, die mit diesem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz herbeigeführt worden sind, beeindruckend sind, und zwar beeindruckend im Hinblick darauf, wie sie den Status quo verbessert haben. Die Frau Bundesminister und der Herr Staatssekretär haben dazu ausführlich Stellung genommen.
Die unterschiedlichen Regelungen, die den öffentlichen Dienst betreffen, ergeben sich aus der Systematik und den Spezifika des öffentlichen Dienstes, wo Zuständigkeiten nicht bei Gericht, sondern bei der Dienstaufsichtsbehörde liegen. Ich glaube, das erklärt sich von selbst.
Eine weitere Verbesserung – auch das wurde heute schon hinreichend erörtert – ist die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache. Diese wird in Artikel 8 der Bundesverfassung nach der Abstimmung hier im Hohen Hause als eigenständige Sprache dort anerkannt, wo die Minderheitensprachen oder auch die Staatssprache geregelt sind. Auch das ist eine bedeutende Aufwertung dieses Gegenstandes.
Über die verfassungsrechtliche Anerkennung hinaus wird es aber noch Regelungen des einfachen Gesetzgebers bedürfen. Selbstverständlich gibt es schon diesbezügliche Regelungen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 185 ZPO, die §§ 164 und 198 Strafprozessordnung und den § 76 AVG. Ob das hinreichend ist, wird sich erst in der Praxis erweisen. Ich gehe davon aus, dass bei einem Ergänzungsbedarf das Hohe Haus darauf eingehen wird.