Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 137

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man Kälber und Kälbin­nen und junge Kühe ... (Zwischenruf des Abg. Hornek.) – So die Bezeichnung im Vete­rinärbericht, Herr Kollege, lesen Sie bitte nach! (Abg. Hornek: Hör auf mit dem Blöd­sinn, das glaubt ja keiner!) Oder lassen Sie sich von der Frau Bundesministerin beleh­ren, welche Begriffe im Veterinärbericht verwendet werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Nachschauen, so steht es im Bericht drinnen! (Abg. Hornek: Blödsinn!) Dann sagen Sie das der Frau Bundesministerin, wenn hier angeblich ein Blödsinn drinsteht, Herr Kollege! Ich zitiere aus dem Bericht.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte, den Redner nicht ständig zu unterbrechen!

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (fortsetzend): Gehen wir davon aus, dass in etwa 300 000 bis 385 000 Rinder auf BSE untersucht werden müssten! Sie haben uns immer erklärt, nämlich die Verantwortlichen aus der Agrarwirtschaft, dass in Österreich flächendeckend BSE-Kontrollen erfolgen. – Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vor einiger Zeit ein Kuvert erhalten. Dieses Kuvert wurde hier im Haus bei Tor 4 für mich abgegeben, adressiert an den SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Nationalratsabgeordneten Johann Maier. Es enthielt eine Telefonnummer und ein Schreiben von Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Schuller, Leiter der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Veterinärmedizinische Unter­suchungen Mödling.

Ich darf aus diesem Schreiben zitieren:

„An das

Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

Sektion VII – Veterinärverwaltung

Radetzkystraße 2

1031 Wien“ – das damals zuständige Bundesministerium.

„Betr.: Crosscheck in Sachen ,Vollständigkeit der BSE-Surveillance‘.

Gemäß der Weisung des Herrn Bundesministers“ – damals zuständig Bundesminister außer Dienst Haupt – „wurde ein Crosscheck für den Monat September 2002 zwecks Überprüfung der Vollständigkeit der BSE Untersuchungen (Zahl und Alter der Tiere) durchgeführt.

Überprüft wurden nur die Bundesländer NÖ und OÖ. Die Dienststelle Innsbruck war aus Kapazitätsgründen und die Dienststelle Graz wegen der Nichtverfolgbarkeit ... nicht in der Lage, eine Auswertung durchzuführen. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Ergebnisse aus NÖ und OÖ als repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet gelten.

Vorausgeschickt wird weiters, dass ein Abweichen von +/– zwei Monaten (Sollalter 30 Monate) als nicht gravierend angesehen wurde.“

Und jetzt kommt’ s, Hohes Haus:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es bei bis zu 2 % der in NÖ BSE unter­suchungspflichtigen Tiere zu massiven ,Altersüberschreitungen‘ kam (bis zu 140 Mo­naten Lebensalter!!!). Also diese Tiere als geschlachtet gemeldet, aber nicht auf BSE untersucht wurden. Weiters kam es zu Unstimmigkeiten in den Nummern. Dies waren nur die wichtigsten Unstimmigkeiten.

Der Veterinärverwaltung wird dringend empfohlen, mit der AMA und den Veterinär­dienststellen in dem Sinn Kontakt aufzunehmen, dass diese Missstände nachhaltigst abgestellt werden. Ein fallweises Nichtübereinstimmen von Schlachtmeldungen bzw.


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