Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 136

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Genau dieselbe Regelung gilt für die Betreiber von Verkehrseinrichtungen oder Ver­kehrsmitteln.

Des Weiteren wird der Bund aufgefordert, bei den Förderungsrichtlinien für die Ver­gabe dieser Förderungen auch festzulegen, dass die Barrierefreiheit entsprechend vorgesehen werden muss. Ich weiß, dass mehrere Länder das schon umsetzen. Zum Beispiel wird die Vergabe von Förderungsmitteln für die Errichtung eines Heimes daran gebunden, dass auch entsprechende Behindertenzimmer eingerichtet werden.

Es ist von der Opposition kritisiert worden, dass das nicht generell für ganz Österreich gilt. Hohes Haus, wir wollen ja nicht die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufheben, sondern es geht darum, wie die Frau Bundesministerin schon gesagt hat, mit einer Artikel-15a-Vereinbarung zu erreichen, dass auch die Länder und die Gemeinden dann diesem Ziel, das dieses Gesetz vorgibt, entsprechen. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich habe mich in meiner Tätigkeit im Wiener Landtag auch sehr viel mit der Bauord­nung beschäftigt. Viele Bauordnungen enthalten schon diesbezügliche Bestimmungen, aber ich bin sicher, dass wir mit einer Artikel-15a-Vereinbarung das Ziel dieses Geset­zes, die Barrierefreiheit für alle Bereiche in ganz Österreich festzulegen, erreichen können. Damit habe ich nur noch einen Appell an die Opposition: Bitte, stimmen Sie mit! (Beifall bei der ÖVP.)

14.59

15.00.00Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2797/AB

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung.

Wir gelangen zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Bundesministe­rin für Gesundheit und Frauen mit der Ordnungszahl 2797/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung wurde bereits verteilt, sodass sich eine Verlesung durch die Schriftführung erübrigt.

Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Eine Stellungnahme von Mitgliedern der Bun­desregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären soll nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich bitte nun Herrn Abgeordnetem Mag. Maier als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.00.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Anfra­gebeantwortung von Frau Bundesministerin Rauch-Kallat über den Veterinärbericht ergibt sich, dass im Jahr 2004 574 681 Rinder geschlachtet wurden. Wenn man sich die Entwicklung ansieht und mit den Jahren zuvor vergleicht, dann stellt man fest, dass die Schlachtungen in Österreich generell weniger werden. Erfreulich ist auch – das muss man auch sagen –, dass immer mehr Rinder als tauglich befundet wurden. Die Frage stellt sich aber jetzt nicht so, sondern es stellt sich die Frage, ob die Rinder, die unter die BSE-Kontrolle fallen, auch tatsächlich kontrolliert wurden.

 


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