Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 204

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In Bezug auf den Zinssatz ist darauf hinzuweisen, dass ein Vergleich des von der Firma Eurofighter angebotenen Zinssatzes von 7,48 Prozent mit dem tatsächlich er­zielten Zinssatz von 4,488 Prozent nicht beziehungsweise nur schwer möglich ist. Dies auch deshalb, weil ein Einredeverzicht vereinbart worden ist, weil Leistungskürzungen durchgeführt worden sind und weil gleichzeitig auf Grund der Änderungen der Markt­verhältnisse zum Zeitpunkt des Angebots und des tatsächlichen Abschlusses des Kaufvertrags und der Verschiebung der Liefer- und Zahlungstermine ein diesbezügli­cher Vergleich nicht angestellt werden kann. Sehr wohl ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass jedenfalls der Zinssatz, wenn man davon ausgeht, dass das nicht vom Bund selbst, sondern von einer Bank finanziert wird, zum Zeitpunkt Juni 2003 ein sehr günstiger gewesen ist, wenn man ihn mit einem Zehnjahres-Anleihezinssatz für Bundesanleihen vergleicht.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen – und auch das hat der Herr Bundesminister für Finanzen getan –, dass gerade dieser Finanzierungsvor­gang, und zwar sowohl was Form und Inhalt des Auftrags betrifft als auch was den Finanzierungsvorgang oder einzelne Schritte des Finanzierungsvorgangs betrifft, sehr wenig beziehungsweise nicht ausreichend dokumentiert ist. Es sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass jedenfalls ein Finanzierungsvorgang mit einer derartigen Be­deutung auch entsprechend nachvollziehbar und transparent ist.

In diesem Zusammenhang ist sicherlich wichtig, dass in Zukunft bei Beschaffungen dieses Ausmaßes eine Betragsgrenze eingezogen wird, um nicht durch allfälliges Nachverhandeln die eigene Position zu schwächen.

Bezüglich der Gegengeschäfte hat der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angele­genheiten die Situation dargestellt. Ich kann nur darauf hinweisen, dass der Rech­nungshof im Hinblick auf das Ende des Prüfungszeitraums mit 1. Juli 2003 die Gegen­geschäfte im Einzelnen keiner Prüfung zugeführt hat, dass aber mittlerweile gemäß § 99 der Geschäftsordnung des Nationalrates ein Prüfverlangen der Abgeordneten Dr. Cap und Dr. Kräuter eingelangt ist und dass wir gerade dabei sind, diesen Prüfauf­trag beziehungsweise das Prüfkonzept zu erarbeiten.

Abschließend möchte ich mich bei den Regierungsmitgliedern bedanken, dass sie ein­bekannt haben, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden. (Abg. Gaál: Gar nichts haben sie einbekannt!) Im Zusammenhang damit möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern bedanken, die gerade die Prüfung dieses Beschaf­fungsvorgangs im Zeitraum von 1993 bis dato mit großer Intensität und großem Ar­beitseinsatz erledigt haben. – Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Steindl. Herr Abgeordneter, Sie haben sich 2 Minuten Wunschredezeit ge­nommen. – Bitte.

 


18.49.40

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren Bundesminister auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wenn sachliche Argumente fehlen, dann greift man zur Polemik, und das haben die Oppositionsparteien heute reichlich gemacht. Viele Überprüfungen, auch solche durch die Staatsanwaltschaft und durch den Rechnungshof, haben diese Beschaffung begleitet, und bei jeder Prüfung wurde eigentlich die völlige Korrektheit dieser Beschaf­fung bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nochmals in aller Kürze auf die Fakten zu spre­chen kommen. Erstens: Die Unverzichtbarkeit der Luftraumüberwachung ist eigentlich


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