Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 213

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vorlage einen sechsten bekommen, einen Wirtschaftsprüfer ohne Steuerberaterbefug­nis. Es haben alle Fraktionen hier im Haus klar gesagt: Wir wollen Wettbewerb haben, wir wollen Liberalität verbunden mit hoher Qualität. Daher wollen wir innerhalb eines Jahres einen gemeinsamen Berufsstand der Bilanzbuchhalter schaffen – dafür gibt es einen Entschließungsantrag. Zweitens soll sehr rasch die Reduktion auf nur noch zwei WT-Berufsstände erfolgen: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Letztere mit dem vollen Berechtigungsumfang der Steuerberater.

Das ist eine vernünftige Lösung, und ich darf an dieser Stelle, weil ich als Erster dazu spreche, auch den Regierungsfraktionen sagen: Es war eine konstruktive Zusammen­arbeit aller Fraktionen! Wir würden uns wünschen, dass wir in anderen Bereichen ver­nünftige Dinge so klaglos und gut über die Bühne bringen! Ich glaube, das ist ein Be­weis dafür, dass dieses Haus nach den Schwierigkeiten im Jahr 1999 gelernt hat und in manchen Bereichen deutlich moderne Züge einer modernen Gesetzgebung zeigt. Und wir brauchen uns auch für unsere Interessenvertretungen nicht zu schämen: Sie sind willig und fähig, diesen Weg zu begleiten.

In diesem Sinne darf ich – heute einer anderen Kammer als Funktionär angehörend – auch der Wirtschaftstreuhänderkammer an dieser Stelle den entsprechenden Respekt dafür zollen, hier mitgegangen zu sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen, der ÖVP und der Freiheitlichen. – Abg. Neudeck: Das war ja eine Ansage für die große Koalition!)

19.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


19.21.36

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann unmittelbar an dem anknüpfen, was mein Vorredner gesagt hat.

Wir haben im Wirtschaftsausschuss das Qualitätssicherungsgesetz beziehungsweise das Gesetz zur Sicherung der Qualität bei Abschlussprüfungen behandelt. – Im We­sentlichen wird hier eine Empfehlung der EU umgesetzt, wobei man berücksichtigt hat, dass es einige Skandale in anderen Ländern gegeben hat. Es geht daher darum, bei uns die Qualität nach gewissen Kriterien entsprechend festzulegen. Das heißt im Klar­text, dass Prüfungen von Unternehmen nach drei Jahren oder nach sechs Jahren vor­genommen werden.

Im Endeffekt ist diese Vorgangsweise, glaube ich, auch für andere Bereiche richtungs­weisend. Es wird ja sehr oft darüber geredet, dass wir Qualität sichern wollen. Manch­mal geht es eigentlich nur darum, die Befähigung dazu zu nützen, um anderen den Weg in den Berufsstand zu verschließen.

Bei dieser Gelegenheit haben wir auch eine Klärung der Rechte der Buchhalter vorge­nommen. Im Wesentlichen geht es darum, dass es eine Verfassungsgerichtshof-Ent­scheidung gegeben hat, die hinsichtlich Wertgrenzen eigentlich die gewerblichen Buch­halter gegenüber den selbständigen Buchhaltern bevorzugt hätte. In anderen Berei­chen gäbe es jetzt wiederum eine Bevorteilung der selbständigen Buchhalter, was den Zugang zu FINANZOnline betrifft. – Jetzt wird gleichgezogen.

Um nun diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, vor allem aber um dem Konsumen­ten den Überblick zu bringen, haben wir im Wirtschaftsausschuss – einstimmig, das möchte ich betonen – einen Entschließungsantrag beschlossen, dass innerhalb eines Jahres eine Zusammenführung der beiden Berufe erfolgen soll.

 


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