Bei dieser Gelegenheit darf ich auch an dem anknüpfen, was Herr Kollege Matznetter angesprochen hat und was wir heute auch mit den Vertretern der Wirtschaftskammer besprochen haben: Es handelt sich darum, dass wir uns bemühen wollen, von den jetzt fünf Berufsgruppen innerhalb dieser Branche auf drei zu kommen. – Das ist Gegenstand des Abänderungsantrages der Kollegen Hofmann, Matznetter und von mir, den ich jetzt einbringen darf und im Wesentlichen auch erläutere.
Es geht genau darum, eine Klärung hinsichtlich der einzelnen Berufsstände herbeizuführen. Nach der Zusammenführung werden wir in Zukunft den Berufsstand des Buchhalters, des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers haben. Es wird auch Vereinfachungen vor allem betreffend die selbständigen Buchhalter und die Zulassungs-, Zugangs- und Praxisvoraussetzungen geben: Hier wird eine Verkürzung von bisher zwölf Jahren auf neun Jahre vorgenommen. Auch im Zusammenhang mit der Anrechnung gibt es entsprechende Verbesserungen. Außerdem sind ein paar technische Klärungen in diesem Antrag enthalten.
Im Wesentlichen kann ich feststellen, dass wir Einigung auch mit dem entsprechenden Berufsstand haben und dass wir das auch mit dem Wirtschaftsministerium abgeklärt haben.
Ich darf mich daher bei allen sehr, sehr herzlich bedanken, die dazu beigetragen haben, ohne Ideologie wirklich die Praxis entsprechend zu berücksichtigen und den Konsumenten in den Vordergrund zu rücken, der am meisten davon profitieren wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)
19.25
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mitterlehner, Hofmann und Matznetter auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich diesen gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen und dem Stenographischen Protokoll beidrucken.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Mitterlehner,
Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zur
Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die
Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz –
A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird
(970 d. B.) in der Fassung des Berichtes des Wirtschaftsausschusses
(1051 d. B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung
beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie
folgt geändert:
1. In Artikel 2, Ziffer 1
(Inhaltsverzeichnis) lautet
die sechste Zeile nach der Überschrift
„Inhaltsverzeichnis“:
„§ 4 (entfallen)“
und die fünftletzte Zeile:
„§ 229b. Überleitung der Berufsbefugnis Buchprüfer“