Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 223

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Dennoch gibt es einige Punkte, die wir wahrscheinlich anhand des Entschließungsan­trags doch noch besser regeln können werden, etwa die Aufhebung der Werkgrenzen für die selbständigen Buchhalter bei den Abschlusserstellungen. Das ist vom Blickwin­kel der Wettbewerbsfähigkeit momentan noch ein erheblicher Nachteil für die selbstän­digen Buchhalter, der beseitigt werden sollte.

In diesem Zusammenhang sollte man erwähnen, dass wir erfreulicherweise jedes Jahr in etwa 30 000 neue Unternehmer und Unternehmerinnen in der Wirtschaft dazube­kommen, wobei mehr als die Hälfte davon so genannte Ein-Mann-Unternehmer oder Eine-Frau-Unternehmerinnen sind, die gerade die Dienste dieser selbständigen Buch­halter gerne in Anspruch nehmen, weil Letztere natürlich auch preiswert arbeiten.

Wir sind hier auf dem richtigen Weg, und ich danke den Verantwortlichen nochmals für den Entschließungsantrag und dafür, dass die Sache letztlich zu einem guten Ende gebracht wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

19.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ein weiteres Mal hat sich Frau Abgeordnete Sburny zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.39.25

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Danke schön. – Mir ist einfach wichtig, dass ich im Zusammenhang mit dieser Prüfgeschichte richtig verstanden werde.

Sie haben auch schon im Ausschuss das Beispiel mit der Autowerkstatt gebracht. Mir geht es nicht darum, dass die Unternehmen sich einen Prüfer aussuchen. Das wäre so, wie wenn ich mir meine Werkstatt für das Pickerl aussuchte.

Mir geht es darum, dass sich der Prüfer seinen Qualitätsprüfer aussucht. Bei den Auto­werkstätten ist genau dieses Problem entstanden. Wenn eine Werkstatt illegal Pickerl vergibt, das heißt, jemand würde keinen korrekten Abschlussbericht bei einem Betrieb machen, und sich dann aussuchen kann, von wem ihre Pickerlvergabe geprüft wird – dann gibt es noch ein paar andere, die davon profitieren, dass illegal Pickerl vergeben werden –, dann droht die Gefahr – ich sage nicht, dass es passiert, aber es besteht die Gefahr –, dass ein System nach dem Motto eine Hand wäscht die andere entsteht und die Prüfung nicht den Zweck erfüllt, den sie eigentlich haben sollte, nämlich dass die Qualität gesichert wird. Und das halte ich für problematisch.

Mir ist einfach nicht klar, warum man das so vorgesehen und nicht gesagt hat, okay, es gibt eine Behörde, die prüft, und wer die Abschlussprüfer prüft, das ist dem Zufall oder der Behörde überlassen. Es ist mir einfach nicht klar, was dahinter steht, warum sich jemand beziehungsweise eine Werkstatt – sei es auch auswählend aus einem Dreier­vorschlag – selbst aussuchen können soll, wer ihre Pickerlvergabe prüft. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


19.41.22

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Sburny! Ich weiß zwar, was Sie meinen, aber so, wie Sie es vorgetragen haben, war es ein bisschen schwierig zu verstehen. (Abg. Sburny: Wenn Sie wissen, was ich will, ist es schon gelungen!)

Mit dem vorliegenden Gesetz wird jetzt eine Sicherheitsmaßnahme eingeführt, die so wirkt wie bei einer leicht sitzenden Hose der Gürtel. Sie wollen jetzt Gürtel und Hosen-


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