Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 242

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Der eigentliche Punkt, und darauf wurde auch schon vom Kollegen Leutner hingewie­sen – ich sage es noch einmal deutlich –, ist aber, dass das Ausländerbeschäftigungs­gesetz eine so große Anzahl von Differenzierungen von Personengruppen, die ausge­nommen sind, vorgenommen hat, genauso wie es eine unzulässig hohe Anzahl von Gruppen geschaffen hat, die unter den Geltungsbereich fallen.

Können Sie noch in jedem Detail erahnen und erfassen, was der Unterschied zwischen einem Volontär, einem Praktikanten, einem Erntehelfer, einem Saisonnier und einem Au-pair-Mädchen (Abg. Riepl: Und einem Grenzgänger!) und beispielsweise einem Grenzgänger ist? – Nein, denn innerhalb dieser Gruppierungen werden wieder Unter­scheidungen vorgenommen, die möglicherweise irgendeine sachliche Rechtfertigung haben, aber – wie man an dem Beispiel, das heute unter anderem im „Kurier“ beschrie­ben wird, klar erkennen kann – an ihre Grenzen stoßen.

Wenn hier in Österreich Menschen – egal, ob es Erntehelfer/Erntehelferinnen oder auf Montage beschäftigte Personen sind – Stundenlöhne von 3 € oder gar 1,25 € erhalten, dann muss ich schon sagen, gerade auch dann, wenn man die besonderen Bedingun­gen dieser Beschäftigung auch noch in Betracht zieht, dass bei uns de facto Arbeits­verhältnisse existieren, wie wir sie sonst nur aus Ländern der Dritten Welt kennen! Es gibt solche Arbeitsverhältnisse bei uns – und das ist skandalös! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da können Sie nicht hergehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und sagen – wie das etwa Kollege Donabauer getan hat –, dass wir den Arbeitsmarkt im Griff ha­ben. – Nichts haben Sie im Griff! (Abg. Donabauer: Missbrauch!) In unserem Lande gibt es Tausende Menschen, die zu völlig inakzeptablen Bedingungen, jedoch legal beschäftigt sind! Im Detail wird es dann sehr schwierig – je nach Kompetenzlage; da könnte ich Ihnen auch noch allerhand erzählen, meine Redezeit ist jedoch gleich aus –, das zu klären.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit den zusätzlichen Bestimmungen, die darin aufgenommen werden, ist da wirklich keine Hilfe, sondern damit wird dieser Zustand nur fortgesetzt.

Ich kann daher den Appell, den bereits ein Vorredner gemacht hat, nur noch einmal aufgreifen und sagen: Schauen Sie sich mit uns gemeinsam dieses Gesetz und sons­tige gesetzliche Bestimmungen dazu an! Schauen wir, dass wir das vereinfachen, dass wir die Kompetenzlage klären, dass wir eine effektive Kontrolle ermöglichen, eine Kon­trolle, wie sie bei den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht gewährleis­tet ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 


20.41.37

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zunächst einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Ausländerbeschäftigungsgesetz einbrin­gen, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

 


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