Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 16

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zu vermeiden: Ihre erste Frage hat sich auf die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union, auf Höchstarbeitszeiten bezogen. Da geht es um Fragen der Arbeitssicherheit und der Belastbarkeit von Arbeitnehmern.

Ihre zweite Frage bezieht sich jetzt auf die Frage der Abgeltung von Arbeitszeit und Überstunden. Da habe ich ja bereits mehrfach festgestellt, dass das nicht primär meine Aufgabe, sondern jene der Sozialpartner ist. Sie selbst sind ja ein Vertreter der Sozial­partnerschaft. Was und wie viel an Überstundenzuschlägen im Zuge der Flexibilisie­rung der Arbeitszeit zu bezahlen ist, das wird zurzeit von den Präsidenten Verzetnitsch und Leitl verhandelt. Sie haben es übernommen, da einen Prozess der Sozialpartner einzubegleiten, an dessen Ende ein Mehr an Flexibilität der Arbeitszeit stehen soll.

Das, was ich politisch sage, ist, dass Arbeitszeitflexibilisierung aus meiner Sicht kein Mittel sein sollte, um Überstunden wegzubekommen oder deren Bezahlung zu redu­zieren, sondern es geht mir um ein Mehr an Arbeitszeitflexibilität, aber nicht um eine Reduzierung von Einkommen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Da ich um Ihren ständigen Einsatz im Inter­esse der Arbeitsplätze weiß, Herr Bundesminister, hätte ich gerne von Ihnen gewusst, warum Sie sich für eine ganzjährige Durchrechnung der 48-Stunden-Grenze der Höchstarbeitszeit in der Woche ohne gesonderte Zulassung zu kollektivvertraglichen Verhandlungen aussprechen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der jüngst veränderte Kommissionsvorschlag nach der ersten Lesung des Parlaments sieht zwar formell eine ganzjährige Durchrechnung, sowohl durch Gesetz als auch durch Kollektivvertrag, vor, allerdings sagt die Kommission, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer gesetzlichen Lösung eine Reihe von Ver­pflichtungen hätte. Und diese Verpflichtungen halte ich in der Tat für überzogen.

Ich meine, es geht hier um ein vernünftiges Maß an Subsidiarität, nämlich zuerst das Gesetz und dann den Kollektivvertrag, und nicht etwa umgekehrt. Die Kommission schlägt zurzeit etwa vor: Kollektivvertrag – aber wenn es durch Gesetz gemacht wird, dann braucht es ein Mehr an Pflichten. – Das ist gewissermaßen umgekehrte Subsidi­arität und findet nicht die Zustimmung Österreichs, aber auch nicht Deutschlands und Großbritanniens.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Warum sprechen Sie sich gegen die von Kommission und Rat vorgeschlagene Bewertung der Bereitschaftszeiten aus?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Deswegen, weil wir uns nicht sicher sind, wie der Europäische Gerichtshof darauf reagieren würde und ob er nicht seine Rechtsprechung in Sachen SIMAP und Jaeger aufrechterhalten würde. Diese Rechtssicherheit erscheint uns, wie gesagt, auf Basis des jetzigen Kommissionsvorschlages nicht gegeben.

Um dem Hohen Haus eine Vorstellung dessen zu geben, was denn die Erfüllung dieser Urteile in Österreich bedeuten würde, halte ich fest: Wir schätzen, dass es um einige


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