gerade einmal 0,39 Prozent. – Wohlgemerkt: Das war, bevor wir Regierungsverantwortung übernommen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der erste Fragenkomplex erledigt.
Die 2. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
„Welche Position vertraten Sie hinsichtlich der Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie beim Rat der Arbeitsminister am 2. Juni in Luxemburg?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riepl! Gemeinsam mit den Vertretern Deutschlands, Großbritanniens, Polens, von baltischen Ländern, der Slowakei und jüngst auch Italiens und Maltas haben wir die Position vertreten, dass uns die neuen Vorschläge der Kommission nicht wirklich zufrieden stellen – die neuen Vorschläge der Kommission jetzt auf Basis der ersten Lesung des Parlaments. Wir gehen davon aus, dass insbesondere das Problem der EuGH-Urteile zu den Fällen SIMAP und Jaeger, nämlich Bewertung der Bereitschaftsdienste, so nicht gelöst werden kann. Wir sehen hier mögliche schwerwiegende Probleme für unser Gesundheitswesen und dessen Finanzierung, insbesondere im Krankenhausbereich.
Unser Ziel war und ist es, auf europäischer Ebene eine Arbeitszeitrichtlinie zu bekommen, die die Beibehaltung des Status quo vor allem in Sachen Krankenanstaltenarbeitszeiten in Österreich ermöglicht. Ich gehe davon aus, dass das im Einvernehmen mit den Ländern, aber auch mit den Berufsvertretungen, insbesondere der Ärzteschaft, so geschieht.
Zum Zweiten sind wir gemeinsam mit vielen europäischen Partnern – noch einmal: vor allem mit Deutschland und Großbritannien – der Meinung, dass es in Zukunft auf gesetzlicher Basis möglich sein soll, einen Durchrechnungszeitraum für die Höchstarbeitszeiten, sehr geehrter Herr Abgeordneter, von zwölf Monaten zu erreichen. Das Mehr an Pflichten, das die Kommission jetzt auferlegen will, vertreten wir nicht.
Und zum Dritten sind wir der Meinung, obwohl wir davon nicht Gebrauch machen wollen, dass das bisher schon bestehende Opt-out auch in Zukunft ein Mittel sein sollte. Wie gesagt, wir wollen davon nicht Gebrauch machen, wir machen derzeit auch nicht Gebrauch davon, aber sollte uns die dann letztlich zu verabschiedende Arbeitszeitrichtlinie in Sachen Krankenanstalten und Bewertung der Bereitschaftszeiten Probleme machen, so müssen wir uns dieses Opt-out als letzte Möglichkeit gewissermaßen vorbehalten.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Bundesminister! Jeder weiß, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeit auch zu weniger Einkommen führen kann, wenn beispielsweise Überstundenzuschläge wegfallen. Sind Sie, um Einkommensverluste zu verhindern, auch dafür, den Kollektivverträgen bei der Arbeitszeitgestaltung absoluten Vorrang einzuräumen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Um hier Missverständnisse im Hohen Haus und vor allem auch bei den Zusehern der Fragestunde