Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 81

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vermutlich, wenn es nicht berechtigt ist – und die zig-, zig-, zigtausende Personen betreffen würden.

Zwei konkrete Hinweise dazu: Zur Trennung von Asyl und Immigration. – Die Genfer Flüchtlingskonvention schlägt vor, in regelmäßigen Abständen von Amts wegen zu prüfen, ob Asylgründe noch vorliegen. Sie geht davon aus, dass Asyl natürlich ein Schutz auf Zeit ist. In Österreich dagegen gilt auch mit diesem neuen Gesetz: einmal Asyl – immer Asyl. Asyl geht geradezu zwangsläufig nach vier oder fünf Jahren in Staatsbürgerschaft über. Das ist ein massiver Anreiz für all jene, die über die Zuwanderungsquote nicht kommen können, es über die Asylschiene erfolgreich zu probieren und tatsächlich einzuwandern. Solange dies so bleibt, sehe ich nicht, dass wir maßgeblich Anreize verringern werden.

Und zum Zweiten: Zu Recht und in sehr realistischer Einschätzung der Wirkungen schlägt die europäische Statusrichtlinie, die eine gemeinsame Asylpolitik koordinieren soll, in ihrem Artikel 26 vor, verschiedene Rechte – zum Beispiel auch den Zugang zum Arbeitsmarkt – dem tatsächlich Verfolgten, dem tatsächlich anerkannten Flüchtling zu gewähren, nach positivem Abschluss des Asylverfahrens. Wir – und da werden wir sicher die Einzigen bleiben, kein anderes europäisches Land wird das machen – gewähren dieses Recht – nämlich den Zugang zum Arbeitsmarkt – bereits dem Asyl­werber, wenn innerhalb von drei Monaten – das ist praktisch nie der Fall – sein Asyl­antrag nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das bedeutet einen massiven Anreiz für alle, die hier – es steht ihnen zu, das ist schon gesagt worden; aber uns steht es auch zu, unseren Arbeitsmarkt zu schützen – für höheren Lohn und zu besseren Bedin­gungen arbeiten wollen.

Ich frage mich, warum man diese einfachen Dinge, die man absolut konform mit allen internationalen Verpflichtungen, mit europäischen Regelungen durchführen kann, nicht macht. Ich bedauere es wirklich – ich bedauere es, denn dieses Problem ist eines der größten in diesem Land –, sagen zu müssen, dass ich überzeugt davon bin, dass wir auch diesmal nichts Effizientes zusammengebracht haben und dass die Kategorie Verschärfung oder Nicht-Verschärfung keine Kategorie ist, die überhaupt irgendeine Rolle spielt.

Vielmehr geht es darum: Ist dieses Gesetz effizient? – Und ich befürchte und bin über­zeugt davon: Nein!, und werde also nicht zustimmen.

13.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.13.13

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Heute haben wir eigentlich schon alles gehört: die Faschismus-Keule für die SPÖ, völlige inhaltliche Falschdarstellungen von Schubhaft und lebensrettenden und lebenserhaltenden Maßnahmen sowie eine ganz neue und eigenartige Definition für Menschenhändler und Schlepper, welche mit Fluchthelfern der Ungarn- und Tschechen-Krise verglichen wurden. – Ich sage Ihnen aber: Gerecht, fair und orientiert an den demokratischen Grundsätzen unseres Rechtsstaates wird nun ein neues Fremdenrechtspaket beschlossen werden.

So wird im neuen Asylgesetz nun definierte Rechtssicherheit gewährleistet: Hilfe für diejenigen, die sie brauchen – und nicht nur das, sondern darüber hinausgehend auch Integration und bei Willen und Wollen eine neue Heimat. Für Kriminelle aber wird in unserem Rechtsstaat kein Platz sein, und auch nicht für die, die die Asylschiene missbräuchlich verwenden wollen. Gegenüber Drogendealern, Geldwäschern, Men-


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