Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 84

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13.21.29

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Herr Dr. Pilz hat für mich – und ich hoffe, auch für die Grünen in diesem Fall, vielleicht auch für die einen oder anderen von der Sozial­demokratie – etwas Wichtiges gesagt, und zwar: Die Grundelemente der Menschen­rechte sind das Recht auf Leben und auf Freiheit.

Das Recht auf Leben haben wir zu erfüllen. Deswegen verstehe ich nicht, dass, wenn jemand sich entschieden hat, seine Interessen durch einen Hungerstreik durchsetzen zu wollen, und er dann knapp vor dem Verhungern lebensrettende Maßnahmen von uns bekommt, dies als Folter oder als etwas anderes bezeichnet wird, sondern ich denke, wir haben die Verpflichtung, Menschen in unserem Staat am Leben zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir machen das auch mit jenen, die verunfallt sind. Wir haben diese Verpflichtung auch bei jenen, die meinen, mit ihrem Leben Schluss machen zu müssen, weil sie verzweifelt sind. Wir sind doch aufgerufen, diesen Menschen in letzter Konsequenz zu helfen und sie vom Tod abzuhalten. Und das, glaube ich, sollten wir auch mit jenen machen, die meinen, mit einem Hungerstreik Interessen durchsetzen zu wollen.

Es kann auch nicht sein, meine Damen und Herren, dass sich ein Staat wie Österreich mit solchen Maßnahmen erpressen lässt. Das ist nicht akzeptabel, das können wir nicht signalisieren, das dürfen wir nicht zulassen.

Mit diesem Gesetz, glaube ich, wird Österreich seiner Tradition gerecht, nämlich ein Asylland zu sein, in dem jene, die Aslyberechtigung haben, Rechtssicherheit haben und ihnen Schutz, Arbeit und Integration gewährt wird.

Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist unterm Strich wirklich ein gutes, ein ausdiskutiertes, ein humanes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

13.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.24.08

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs eine Fest­stellung treffen: Dass wir seit Wochen Verhandlungen durchgeführt haben und dass wir heute hier stehen und einen Beschluss fassen werden über das vorliegende Fremden­rechtspaket, hat eine Vorgeschichte. Vor zwei Jahren haben wir in der Diskussion sowohl im Ausschuss als auch im Plenum immer wieder darauf hingewiesen, dass das bestehende Gesetz verfassungsrechtlich nicht halten wird und dass das wahre Problem in der Verwaltung, im Vollzug gelegen ist, weil es mit den vorhandenen Ver­waltungsressourcen ganz einfach nicht umzusetzen ist.

Ich höre noch alle Debattenbeiträge der Abgeordneten der Regierungsparteien. Wider besseres Wissen wurde ein Gesetz beschlossen, das dann der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, und wir haben heute eine komplett neue Gesetzesmaterie zu beschließen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Das vorliegende Paket ist ein Kompromiss, wobei für mich persönlich, der ich zu diesem Kompromiss stehe, wichtig ist, dass die Verfassungsmäßigkeit garantiert ist, dass die Menschenrechte garantiert sind, dass jener Punkt, über den wir gemeinsam bereits vor zwei Jahren diskutiert haben, nämlich eine Beschleunigung des Verfahrens, zustande kommt und dass der Missbrauch des Asyls so gut wie möglich hintangehalten wird.

 


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